Kanton ZH / Niederlande: Real-Time-Phishing – zwei Personen verhaftet
Seit Frühling 2019 wurden im Kanton Zürich mehrere Menschen Opfer von Real-Time-Phishing.
Die Täter verschafften sich auf kriminelle Weise Zugang zu den Bankkontozugangsdaten der Geschädigten und konnten so auf Kontoguthaben von insgesamt rund 500’000 Franken zugreifen.
Im Rahmen der umfangreichen Ermittlungen konnten vergangenen Donnerstag in den Niederlanden zwei Personen verhaftet werden. Dieser Schlag gegen international agierende Cyberkriminelle ist das Ergebnis einer aufwändigen und längeren Untersuchung.
Im Rahmen der über längere Zeit andauernden und umfangreichen Ermittlungen von Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft haben die niederländischen Behörden am vergangenen Donnerstag mit heutiger Haftbestätigung in Amsterdam zwei Personen verhaftet und verschiedene Datenträger sichergestellt. Gegen die verhafteten Personen lief ein internationaler Haftbefehl der Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich.
Den mutmasslichen Tätern wird vorgeworfen, im Zeitraum von März 2019 bis heute sogenanntes Real-Time-Phishing betrieben zu haben, indem ein plausibel erscheinender Link mittels Spam-Mails verteilt wurde, der beim Anklicken eine Weiterleitung auf eine komplett gefälschte Einstiegsseite eines Online-Banking-Portals von mehreren schweizerischen Banken auslöste. Sobald die Täterschaft auf diese Weise zu den von den getäuschten Geschädigten eingegeben Bankkontozugangsdaten (Credentials) gelangte, löste sie umgehend Zahlungen auf Konten von Money-Mules aus, um sich an den weitergeleiteten Vermögenswerten unrechtmässig zu bereichern. Die bekannte Deliktssumme beläuft sich derzeit auf rund 500’000 Franken.
Sämtliche Datenträger wurden in Amsterdam sichergestellt und sollen jetzt auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe an die Schweiz übermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich wird beim zuständigen Bundesamt für Justiz zudem beantragen, die Auslieferung der mutmasslichen Täter in die Wege zu leiten. Wie immer gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Der Erfolg dieser international koordinierten Aktion gegen Cyberkriminelle basierte einerseits auf der engen Zusammenarbeit zwischen der Kantonspolizei und der Staatsanwaltschaft (Kompetenzzentrum Cybercrime), andrerseits aber auch auf der Unterstützung durch die niederländischen Behörden und der tatkräftigen Mithilfe von Onlinebanking- Spezialisten von verschiedenen schweizerischen Banken.
Quelle: Staatanwaltschaft II des Kantons Zürich
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