Kinderpornografie-Vorwurf: Christoph Metzelder offenbar geständig

In der Kinderpornografie-Affäre um den Ex-Fussball-Nationalspieler Christoph Metzelder (39) soll dieser offenbar geständig gewesen sein. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor.

So legen die Akten nahe, dass Metzelder einen oder mehrere Tatbestände gestanden hat.

Wörtlich heisst es von Seiten des Gerichts: „Das in der Anklageschrift vom 27. August 2020 wiedergegebene Ermittlungsergebnis beruhte u.a. auf der geständigen Einlassung des Antragstellers (Anm. gemeint Metzelder), der Aussage einer Zeugin sowie sichergestellten Bilddateien.“

Eine „geständige Einlassung“ bedeutet demnach, dass Metzelder vor Behörden wie der Polizei oder der Staatsanwaltschaft einen oder mehrere Tatbestände gestanden hat.

Zuletzt hatten die Anwälte von Metzelder immer wieder versucht, Berichte über den Verdacht der Kinderpornografie gegen den Ex-Fussball-Nationalspieler zu untersagen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nun zurückgewiesen.

„Mit diesem Bestand an Beweistatsachen hatte sich der Tatverdacht mit Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens folglich so weit erhärtet, dass eine Nennung des ohnehin schon durch die Medienberichterstattung bekannten Namens auch unter diesem Gesichtspunkt erfolgen durfte“, heisst es in dem Beschluss.

In ihrer Anklage wirft die Staatsanwaltschaft Metzelder die Verbreitung kinderpornografischer Schriften in 29 Fällen und den Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften in einem weiteren Fall vor.

Für Metzelder gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung im Strafverfahren die Unschuldsvermutung.

 

Quelle: Hamburger Morgenpost (bearbeitet von belmedia Redaktion)
Titelbild: cmp55 – shutterstock.com

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