Kanton BS: Vor Enkeltrickbetrügern wird gewarnt

Immer wieder gelingt es Kriminellen mit dem Enkeltrick, ältere Menschen um hohe Geldbeträge zu betrügen. Den Tätern wurden in den letzten Tagen Fr. 19‘000.00 ausgehändigt.

Die bisherigen Ermittlungen der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft ergaben, dass es in den vergangenen Tagen zu zwei vollendeten und einem versuchten Enkeltrickbetrug gekommen war.

Die unbekannte Täterschaft telefonierte dabei den Opfern und gab an, Enkel oder Nichte zu sein. In den nachfolgenden Gesprächen erklärten die Unbekannten, dass sie sich in einer finanziellen Notlage befänden und deshalb kurzfristig einen Geldbetrag ausleihen müssten. Sie setzten die Opfer unter Druck und verlangten, dass das Geld sofort abgehoben und an sie ausgehändigt werde. In zwei Fällen wurden Fr. 15‘000.00 und Fr. 4‘000.00 übergeben. Beim versuchten Betrug über Fr. 80‘000.00 wurde das Opfer nach dem Abheben eines Teils der Barschaft misstrauisch und nahm kurzfristig Kontakt mit der Tochter auf. Der Betrug konnte verhindert werden.

Bei den Tätern handelt es sich um zwei hochdeutsch sprechende Personen, eine Frau und einen Mann. Weitere Angaben zu den Signalementen konnten nicht erhältlich gemacht werden.

Vorsicht ist geboten, wenn:

• Sie von einer unbekannten Person um ein kurzfristiges Darlehen ersucht werden oder Geld für eine Anzahlung, einen Notfall, eine dringende medizinische Behandlung oder sonstige Unterstützung verlangt wird
• Personen vorgeben, nahe stehende Verwandte zu kennen oder selbst mit Ihnen verwandt bzw. befreundet zu sein
• Ihnen jemand von einem finanziellen Engpass berichtet, bei welchem nur Sie alleine helfen können
• Sie jemand bittet, einen grösseren Geldbetrag abzuheben und Sie dabei unter Zeitdruck setzt
• Sie aufgefordert werden, Geld ins Ausland oder einen Ihnen unbekannten Ort zu bringen
• Ihnen versprochen wird, dass Sie das Geld umgehend zurückerhalten werden.

Sollten Sie von Unbekannten in obiger Art und Weise um Geld angegangen werden, bitten wir Sie, unverzüglich die Polizei, Tel. 117, zu verständigen. Haben Sie erst am Bank- oder Postschalter Zweifel an der Rechtmässigkeit dieser Darlehensgewährung, dann vertrauen Sie sich der Schalterbeamtin oder dem Schalterbeamten an.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Kapo Basel-Stadt

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