Bund und Länder beschließen Corona-Maßnahmen: 50 Euro Strafe bei Falschangaben im Restaurant, Beschränkung von Privatfeiern und mehr

Bund und Länder wollen schnell und regional angepasst handeln, um die Zahl der Neuinfektionen in der Corona-Pandemie niedrig zu halten. „Aber wir wissen, dass vor uns die schwierigere Zeit liegt, die Herbst- und Wintermonate“, betonte Bundeskanzlerin Merkel nach einer Videokonferenz mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder.

Die steigenden Infektionszahlen seien Grund zur Beunruhigung. Aber man wisse, dass man sich dem mit den richtigen Maßnahmen auch entgegenstellen könne, sagte Merkel. Deshalb habe man heute darüber beraten, welche Botschaften man an die Menschen in Deutschland senden könne. „Denn wir wissen, dass wir all das nur durchsetzen können, wenn es eine Bereitschaft der Menschen gibt, den Regeln zu folgen und einen Beitrag dazu zu leisten, dass sich die Pandemie nicht weiter ausbreitet.“

Man habe sich klar darauf verständigt, dass „wir Prioritäten haben: Wir wollen die Wirtschaft am Laufen halten und wir wollen, dass Kinder in Schulen und Kitas gehen können soweit wie möglich“.

AHA + C + L

Bund und Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen weiter konsequent zu beachten und die Kontaktnachverfolgung durch ihre Mitwirkung bei der korrekten Datenerfassung zu ermöglichen.

Zu der allgemein gültigen Formel „AHA“ für Abstand halten, Hygienemaßnahmen einhalten und Alltagsmasken tragen, wird empfohlen, in der kalten Jahreszeit mit steigenden Infektionszahlen ein „C“ für „Corona-Warn-App nutzen“ und ein „L“ für „Lüften“ hinzuzufügen.

Über das Lüften werde oft gelächelt, aber es könne vielleicht eine der billigsten und effektivsten Maßnahmen sein, um die Ausbreitung der Pandemie zu stoppen, erklärte die Bundeskanzlerin.

Neben der Maskenpflicht soll künftig auch die Erfassung von persönlichen Daten zum Beispiel in Restaurants kontrolliert werden. Wer hier falsche Angaben macht, soll künftig ein Mindestbußgeld von 50 Euro zahlen müssen. Gaststättenbetreiber werden aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden.

Teststrategie fortschreiben

Die Teststrategie der Bundesregierung wird fortgeschrieben. Insbesondere ist zu prüfen, inwieweit geeignete Schnelltests zum Einsatz kommen können. Die bereits beschlossene Neuregelung der Einreisequarantäne soll schnellstmöglich umgesetzt werden.

Um eine Überlastung des Gesundheitssystems in der kalten Jahreszeit zu verhindern, sollen die Möglichkeiten von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen genutzt werden. Zugleich sollten sich gerade auch Risikogruppen vorsorglich gegen die saisonale Grippe impfen lassen um eine möglicherweise besonders gefährliche Doppelinfektion zu vermeiden.

Hot Spot-Strategie weiterentwickeln

Bund und Länder sind sich einig: Auf regionale Anstiege der Infektionsraten ist vor Ort sofort mit Beschränkungen zu reagieren. Deshalb stellen die Länder sicher, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird.

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind.

Hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten werden die Länder Regelungen erlassen, wonach eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt wird, wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist. Diese soll für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen.

Wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten wird, sind weitere Maßnahmen zu erlassen. Insbesondere soll die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 10 Teilnehmern durchzuführen.

Regional ausgewogen handeln

Zusätzlich werden die Länder bereits vor Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz von 50 ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten, um möglichst ein Überschreiten dieser Inzidenz zu vermeiden.

„Unser Ziel ist es, so viel wie möglich vom öffentlichen und privaten Leben aufrechtzuerhalten“, betonte Merkel. Und das bedeute, wenn hohe Infektionsraten auftreten, schnell zu handeln, aber immer regionalspezifisch. „Das ist das, was wir gelernt haben, dass wir nicht immer für alle das gleiche machen, sondern regional ausgewogen handeln können, und das ist – glaube ich – auch eine gute Botschaft.“

 

Quelle: bundesregierung.de
Titelbild: Alexandros Michailidis – shutterstock.com

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