Kanton NW: Erweiterte Massnahmen des Bundes lösen kantonale Verordnung ab
Der Bundesrat hat per 19. Oktober 2020 schweizweit die Schutzmassnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus erhöht. Die Regelungen sind umfassender als in der kantonalen Covid-19-Verordnung, weshalb der Regierungsrat diese wieder aufgehoben hat.
Der Nidwaldner Regierungsrat hat wegen zuletzt steigender Fallzahlen am vergangenen Freitag weitergehende Corona-Massnahmen beschlossen.
Unter anderem wurde in der kantonalen Covid-19-Verordnung eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen ab 50 Personen festgelegt. Kurz vor Inkrafttreten der Verordnung per 19. Oktober 2020 entschied der Bundesrat, auf dieses Datum hin schweizweit umfassendere Schutzmassnahmen zu ergreifen. So gilt seit Montag eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen ab 15 Personen sowie in allen öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Innenräumen.
Aufgrund der neuen Ausgangslage hat der Regierungsrat an seiner gestrigen Sitzung die kantonale Covid-19-Verordnung wieder aufgehoben.
Die nun grösstenteils flächendeckenden Regelungen im ganzen Land werden begrüsst und sind für die Bevölkerung einfacher nachvollziehbar und anzuwenden. „Wir beobachten aber natürlich die Entwicklung in Nidwalden und auf nationaler Ebene weiterhin permanent und stehen im regelmässigen Austausch mit den anderen Kantonen. Sollten sich punktuell zusätzliche Schutzmassnahmen aufdrängen, werden wir das Vorgehen in der Zentralschweiz möglichst aufeinander abstimmen“, hält Gesundheits- und Sozialdirektorin Michèle Blöchliger fest und ergänzt: „Wir appellieren an die Bevölkerung, die neuen und bisherigen Regelungen konsequent einzuhalten und die SwissCovid App zu nutzen. Nicht nur der Reproduktionswert und damit exponentiell die Fallzahlen, sondern auch die Hospitalisierungen von Covid-19-Patienten nehmen wieder zu. Es gilt mit allen Mitteln die Kurve abzuflachen, um die Gesundheitseinrichtungen nicht an die Kapazitätsgrenzen zu bringen.“
Quelle: Kanton Nidwalden
Titelbild: Svetocheck – shutterstock.com