Kanton Luzern: Sofortmassnahmen zur Eindämmung von Covid-19
Die Infektionszahlen in der Schweiz steigen auf hohem Niveau exponentiell an. Falls es nicht gelingt, die Zuwachsrate zu senken, sind die Intensivpflegestationen der Spitäler in drei bis vier Wochen an der Kapazitätsgrenze.
Der Luzerner Regierungsrat hat deshalb dringliche Sofortmassnahmen zur Eindämmung des Virus beschlossen. Sie treten morgen Samstag, 24. Oktober 2020, in Kraft. Nach der Bundesratssitzung vom kommenden Mittwoch wird der Regierungsrat falls nötig zusätzliche Anschlussregelungen auf kantonaler Ebene treffen.
Der Luzerner Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2020 ergänzend zu den bereits geltenden Massnahmen des Bundes die folgenden Verschärfungen zur Eindämmung des neuen Coronavirus beschlossen:
1. An Arbeitsplätzen in Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben gilt eine Maskenpflicht. Ausgenommen sind Personen, die allein in einem Raum arbeiten, sowie Arbeitsplätze, an denen der Abstand eingehalten werden kann oder zusätzliche Schutzmassnahmen wie Abschrankungen bestehen.
2. Restaurationsbetriebe, einschliesslich Bars und Clubs, Diskos und Tanzlokale, müssen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr für das Publikum geschlossen bleiben.
3. In Spitälern und Alters- und Pflegeheimen, einschliesslich Kurhäusern, gilt ein Besuchsverbot. Die Leitung der Einrichtung entscheidet über Ausnahmen in Härtefällen.
4. In geschlossenen Privat- und Transportfahrzeugen gilt eine Maskenpflicht, wenn Personen transportiert werden, die nicht im gleichen Haushalt leben.
5. Erotik- und Sexbetriebe sind für das Publikum geschlossen.
Gültigkeit ab Samstag, 24. Oktober 2020
Diese Massnahmen treten am Samstag, 24. Oktober 2020, 0.00 Uhr in Kraft und sind bis zum 30. November 2020 befristet. Der Luzerner Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf begründet das rasche und entschlossene Vorgehen wie folgt: „Die epidemiologische Lage ist dramatisch! Laut Prognose der Science Task Force des Bundes gehen uns in etwa drei Wochen die Intensivpflegeplätze in den Spitälern aus, wenn wir die Zahl der Infektionen und Erkrankungen nicht zügig und kräftig senken. Wir können es uns nicht leisten, zuzuschauen und abzuwarten, ob die bisher getroffenen Massnahmen dazu ausreichen.“
Er appelliert an die Bevölkerung: „Regierungsbeschlüsse und Verordnungen helfen nur indirekt, die Ausbreitung von Covid-19 zu verhindern. Das einzige, was direkt hilft: Abstand halten! Sich selbst und andere schützen! Dazu müssen wir alle beitragen.“
Der Regierungsrat will mit den nun getroffenen Sofortmassnahmen direkte Kontakte zwischen Personen weiter reduzieren und dort, wo sie zwingend notwendig sind, sicherer machen. Die dringlichen Massnahmen haben vor allem auch zum Ziel, spätere, notfallmässige und gravierendere Einschränkungen mit verheerenden Auswirkungen auf die Wirtschaft und Gesellschaft zu verhindern.
Absprache mit Bund und Kantonen
Der Regierungsrat beschloss die dringlichen Sofortmassnahmen, nachdem am Vortag ein intensiver Austausch mit dem Bund und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren stattgefunden hatte. Er wird nach der Bundesratssitzung vom kommenden Mittwoch, an der weitere Covid-19-Beschlüsse erwartet werden, nötigenfalls ergänzende Massnahmen treffen.
Einrichtung von weiteren Testzentren
Gleichzeitig werden in den nächsten Tagen die Testkapazitäten im Kanton Luzern erhöht. Das Testzentrum beim Armeeausbildungszentrum Luzern (AAL) hat bereits am 19. Oktober den Betrieb wiederaufgenommen und erhöht seine Kapazitäten schrittweise von aktuell 80 auf bis zu 240 Tests pro Tag. Ergänzend wird ein Drive-In-Testzentrum auf dem Gelände des Schweizer Paraplegikerzentrums (SPZ) in Nottwil aufgebaut. Es startet am 2. November 2020, die Öffnungszeiten sind (wie in Luzern) werktags von 13 bis 19 Uhr. Der Betrieb auf dem Gelände des SPZ wird durch das Testzentrum nicht tangiert und die Sicherheit aller Personen ist gewährleistet. Die Fahrzeuge verlassen das Testgelände unverzüglich nach der Probenentnahme, es besteht kein Kontakt zu Dritten. Zusätzlich evaluiert der Kanton einen dritten Standort in der Region Entlebuch. Dieser soll voraussichtlich per 9. November 2020 in Betrieb genommen werden.
Der Ablauf ist bei allen Luzerner Testzentren identisch: Die zu testende Person fährt mit dem Auto vor. Eine Gesundheitsfachperson nimmt einen Rachenabstrich durch das geöffnete Fenster vor, ohne dass die Person das Fahrzeug verlässt. Damit sind sowohl eine hohe Effizienz wie auch eine Minimierung von Ansteckungsrisiken garantiert.
Test: nicht mehr nur auf ärztliche Überweisung
Neu sollen ab Ende Oktober an allen Standorten Tests ohne ärztliche Überweisung möglich sein. Personen mit Symptomen, die sich testen lassen müssen, sowie Personen, die eine Mitteilung von der SwissCOVID-App erhalten haben, können sich ab dem 28. Oktober 2020 unter www.lu.ch/coronavirus anmelden.
Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf betont die Wichtigkeit dieser Neuerung: „Mit unseren Test-Zentren werden die bestehenden Strukturen des Gesundheitswesens entlastet. Mit den Drive-Ins können mehr Personen effizient und rasch getestet werden. Das ist wichtig, um die Ausbreitung von COVID-19 einzudämmen.“ Mit der Inbetriebnahme des „Drive-In“ in Nottwil können die Testkapazitäten um weitere 120 Tests pro Tag erhöht werden. Insgesamt können Test-Zentren, Ärztinnen und Ärzte sowie Spitäler im Kanton Luzern künftig bis zu 1’100 Tests pro Tag durchführen.
Quelle: Staatskanzlei Luzern
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