Polizist raste junge Frau tot – nun steht er unter Personenschutz
Berlin. Ein Polizist raste im Blaulicht-Einsatz eine junge Frau tot. Nun braucht er Personenschutz.
Am 3. Prozesstag stand Hauptkommissar Peter G. (53) in Berlin vor dem Amtsgericht Tiergarten wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung.
Am 29. Januar 2018 donnerte er gegen 13 Uhr am Tunnelausgang Alexanderplatz in den Kleinwagen der 21-jährigen Fabien M. Danach gab es Gerüchte über Vertuschungsversuche bei der Polizei. Der Beamte könne getrunken haben, hieß es. Eine Blutprobe, die das beweisen soll, hält das Gericht allerdings nicht für verwertbar. Der Polizeibeamte schweigt dazu.
Nun fürchtet das LKA um sein Leben.
„Es soll eine akute Bedrohungslage aus der Familie des Opfers geben“, so der Richter. Sein Verteidiger spricht von Äußerungen des Vaters der Getöteten auf Facebook. Zitat: „Du verdammter Mörder meiner Tochter“, seine Tage seien gezählt.
Die Mutter des Opfers, Britta M. (49), die im Prozess mit ihrem Mann Nebenklägerin ist, sagte unter Tränen, dass dies „absolut gelogen“ sei. Es sei „dreist, mit welchen Methoden die Polizei arbeitet“.
Das Polizeifahrzeug kam damals mit Blaulicht und 130 km/h angerast. Die Verteidigung gibt die Hauptschuld der jungen Frau (Signale nicht beachtet, Linksabbiegen in einen Parkhafen).
Der Chef des Angeklagten, Andreas G. (59), kennt Peter G. seit über 30 Jahren. Er eilte damals sofort zur Unfallstelle.
Einer Ermittlerin soll er gesagt haben, er habe den Hauptkommissar „aus Fürsorgegründen vom Unfallort entfernen lassen“. Im Prozess sagt er als Zeuge: „Das stimmt nicht!“
Andreas G. soll mit der Unfall-Ermittlerin auch abgesprochen haben, dass er selbst seinen Kollegen im Krankenhaus aufsucht, um zu klären, ob es Alkohol-typische Ausfallerscheinungen gibt und eine Blutentnahme veranlasst werden muss.
Der Chef des Angeklagten bestreitet dies. Einer von beiden lügt also.
Am 10. November sagt die Unfall-Ermittlerin aus.
Quelle: Bild.de (bearbeitet von belmedia Redaktion)
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