Bülach ZH: Frau (Kamerunerin, 31) steht wegen Tötung ihres Sohnes (†4) vor Gericht

Eine Kamerunerin (31) muss sich heute Freitag vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten, da ihr vorgeworfen wird, ihren vierjährigen Sohn getötet zu haben. Ein erster Prozesstag im August endete ohne Urteil. Das Gericht forderte eine Erweiterung der Anklageschrift.

Die Beschuldigte soll ihren Sohn an einem Wochenende im Januar 2019 zuhause in Bülach so schwer misshandelt haben, dass er an den Folgen seiner Verletzungen starb.

Laut einem rechtsmedizinischen Gutachten wurde das wehrlose Kind unter anderem mit einem Gürtel oder Elektrokabel geschlagen. Zudem erlitt der Junge aufgrund von Verdrehungen der Haut, sogenannten „Brennnesseln“, massive Einblutungen und Quetschungen an Armen, Beinen und Oberkörper. Die Misshandlungen sollen sich über Stunden hingezogen haben.

Aufgrund der lebensgefährlichen Verletzungen erlitt der Junge schliesslich eine Lungenembolie mit akutem Herzversagen, woran er schliesslich verstarb.

Ursprünglich warf die Staatsanwaltschaft der Beschuldigen vorsätzliche Tötung vor. An der Verhandlung vom 21. August liess das Gericht jedoch Zweifel an der Vorsätzlichkeit durchblicken. Vorsätzlich wäre die Tat dann, wenn die Mutter ihren Sohn entweder absichtlich getötet hätte oder seinen Tod zumindest in Kauf genommen hätte.

Das Gericht forderte die Staatsanwaltschaft jedoch dazu auf, die Anklage um eine fahrlässige Begehung der Tat zu erweitern. Dies hat die Staatsanwaltschaft mittlerweile getan.

Sie klagt die 31-Jährige weiterhin wegen vorsätzlicher Tötung an, erweiterte die Anklage aber wie vom Gericht gewünscht um eventuell „nur“ fahrlässige Tötung. An der Forderung, für die Beschuldigte eine stationäre Massnahme zur Behandlung psychischer Störungen anzuordnen, hält die Staatsanwaltschaft fest.

Während des ersten Verhandlungstags im August hatte die Frau zu den Vorwürfen geschwiegen.

Ihr Verteidiger gab an, dass der Junge sich die Verletzungen zugezogen habe, als er eine Kellertreppe hinunterstürzte. Daher forderte der Verteidiger einen Freispruch vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung. Allenfalls sei die Frau der fahrlässigen Tötung schuldig zu sprechen und es sei eine ambulante Massnahme anzuordnen.

 

Quelle: Blick.ch / SDA (bearbeitet von belmedia Redaktion)
Titelbild: Valery Evlakhov – shutterstock.com

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