Kanton BS: Iglu- oder Gucklochfahrer gefährden sich und andere
In der kalten Jahreszeit sind morgens die Scheiben bei vielen Fahrzeugen vereist.
Front- und vordere Seitenscheiben sowie die Rückspiegel müssen komplett frei von Eis und Schnee sein.
Auch das Dach muss schneefrei sein. Bitte planen Sie genügend Zeit ein, um Ihr Fahrzeug rundherum von Schnee und Eis zu befreien!
Die sogenannten Iglu- oder Gucklochfahrer, die lediglich einen Teil der Scheiben freikratzen, gefährden nicht nur sich und alle anderen Verkehrsteilnehmenden, sondern sie riskieren auch eine Verzeigung, einen Ausweisentzug sowie eine hohe Busse.
Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
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