Keine Bewilligung für den Betrieb von Skianlagen in Uri vor dem 30.12.2020

In Absprache mit den Zentralschweizer Kantonen hat der Kanton Uri entschieden, den Skigebieten vom 22. bis am 29. Dezember 2020 keine Bewilligung für das Betreiben von Skianlagen zu erteilen.

Die Gefahr von Unfällen und somit einer noch stärkeren Belastung des Gesundheitswesens soll damit gesenkt werden.

Gemäss den Vorgaben des Bundesrats sind die Kantone zuständig für die Bewilligung des Betriebs in den Skigebieten. Er schreibt vor, dass die epidemiologische Lage den Betrieb erlauben muss und in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen ausreichende Kapazitäten sichergestellt sind. Auch müssen strenge Schutzkonzepte vorliegen und deren Umsetzung sichergestellt werden.

Die neun Urner Skigebiete haben dem Sonderstab COVID-19 termingerecht entsprechende Schutzkonzepte für den Skibetrieb eingereicht. Diese wurden geprüft und als bewilligungsfähig beurteilt. Gegen eine Bewilligung sprechen jedoch die herrschende epidemiologische Lage und die verfügbaren Spitalkapazitäten. Die epidemiologische Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie ist nach wir vor angespannt und die Spitäler der Zentralschweiz, insbesondere im Luzerner Kantonsspital LUKS als regionales Zentrumsspital, sind stark ausgelastet. Eine zusätzliche Belastung der Spitäler und des Gesundheitspersonals durch Schneesportunfälle ist aktuell nicht zumutbar. Die Schliessung der Urner Skigebiete zwischen dem 22. und dem 29. Dezember 2020 erfolgt unter anderem auch unter Berücksichtigung der Spitalkapazitäten in den Zentrumskantonen und ist ein Zeichen der Solidarität.

Bahnen können offenbleiben

Nicht geöffnet werden dürfen lediglich Ski- und Sessellifte. Ebenfalls dürfen keine Ski- und Schlittelpisten präpariert werden. Hingegen können Bahnen geöffnet bleiben. Spazierwege und Langlaufloipen sollen der Bevölkerung für Bewegung im Freien weiterhin zur Verfügung stehen. Die Unfallgefahr ist bei diesen Aktivitäten deutlich geringer als beim Ski- oder Snowboardfahren. Konsequenterweise ist aber auf jegliche Sportaktivitäten zu verzichten, die ein erhöhtes Unfallrisiko mit sich bringen. Dies, um die angestrebte Entlastung der Spitäler zu erreichen.

Am 28. Dezember 2020 wird der Kanton Uri die Lage neu beurteilen und über eine allfällige Öffnung der Skigebiete ab dem 30. Dezember 2020 entscheiden.

Verzicht auf Tagesausflüge

Der Kanton Uri bittet alle, ihre eigene Verantwortung wahrzunehmen. Grössere Menschenansammlungen sollten gemieden und der Bewegungsradius möglichst eingeschränkt werden. Insbesondere Tagestouristinnen und -touristen aus der ganzen Schweiz werden gebeten, über die Festtage zuhause zu bleiben. Sollte der Ausflugstourismus überhandnehmen und die Parkräume an ihre Kapazitäten stossen, müssen entsprechende Lenkungsmassnahmen ergriffen werden.

Landammann Urban Camenzind hält fest: «Der Wirtschaft drohen grosse Ausfälle. Die heute gefällten Entscheide fielen dem Regierungsrat und dem Sonderstab COVID-19 überhaupt nicht leicht. Wir wollen damit aber auch ein Zeichen der Solidarität setzen, nicht zuletzt mit den Zentrumskantonen. Im Gegenzug erwarten wir von der Eidgenossenschaft auch, dass diese Solidarität gelebt wird, wenn es um die Kompensation der Ertragsausfälle geht. Denn der Schaden ist immens.»

 

Quelle: Kanton Uri

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