Kanton Zug: Mit gefälschten Immobilieninseraten abgezockt

Sie wollten die Weihnachtstage in den Bergen verbringen und buchten ein Chalet in Zermatt oder Verbier.

Doch später realisierten die Bürger, dass sie betrogen wurden.

Mehrere Personen aus dem Kanton Zug buchten im Dezember ein Chalet in Verbier bzw. in Zermatt, um die Weihnachtstage im Schnee geniessen zu können. Sie bezahlten die Miete für die luxuriösen Immobilien vor Reiseantritt und überwiesen Geldbeträge von rund 5000 Franken, 35’000 EURO und 75’000 EURO auf Bankkonti in den Niederlanden. Doch die Bescherung zeigte sich noch vor Reiseantritt. In allen Fällen existiert die Immobilie zwar, aber die Websites oder die Anzeigen auf Social Media sind gefälscht. Die Betrüger haben die Fotos der Chalets von den Originalinternetseiten geklaut. Gebucht wurden die Feriendomizile auf der Fake- Website www.hundredchalets.com oder die Buchunganfrage erfolgte aufgrund einer Social Media-Anzeige via die E-Mail-Adressen bookings@hundredchalets.com und vip@chaletgarden.net. Die Betrüger traten nach der Buchungsanfragen mit den Interessenten in Kontakt, boten ihnen verschiedene Immobilien an und stellten auch gefälschte Mietverträge zu. Nach der Überweisung des Mietbetrages brach der Kontakt ab.

Die Maschen der Betrüger

Mit gefälschten Webseiten versuchen die Betrüger Mieten und Kautionen zu kassieren. Die Webseiten sehen den Originalen zum Verwechseln ähnlich. Es gibt teilweise sogar gefälschte Bewertungen der Unterkünfte. Eine weitere Betrugsmasche ist, dass auf bekannten Internetportalen Ferienwohnungen und -häuser ausgeschrieben werden, die gar nicht existieren. Die Opfer werden gebeten, die Miete nicht wie üblich über das Internetportal zu bezahlen, sondern die Miete über eine Bankanweisung oder einen Geldtransfer -Service direkt zu überweisen. Die Betrüger und Betrügerinnen können aber auch eine Kaution für den Schlüssel der vermeintlichen Wohnung verlangen. Weder die im Voraus bezahlte Miete noch die Kaution für den Schlüssel werden aber jemals zurückerstattet. Stattdessen steht das Opfer an der Feriendestination ohne Unterkunft da, gerade in der Hochsaison eine durchaus unangenehme Situation.

Wie schütze ich mich vor Ferien-Vorschussbetrug?

• Kontaktieren Sie den Vermieter. Fragen Sie nach weiteren Informationen, die nicht im Inserat aufgeführt sind. Ein Telefonanruf kann viele Fragen klären und womöglich Betrüger und Betrügerinnen entlarven.
• Bitten Sie den Vermieter um einen Mietvertrag, wenn Sie eine Ferienwohnung buchen möchten ausserhalb des Internetportals. Lesen Sie diesen aufmerksam durch, bevor Sie ihn unterschreiben. Beachten Sie zudem, dass jeder Vermieter seine Zahlungs- und Stornierungsbedingungen selbst festlegen kann.
• Wählen Sie eine sichere Zahlungsmethode. Benutzen Sie den Zahlungsservice, der vom jeweiligen Internetportal vorgeschlagen wird.
• Zahlen Sie niemals im Voraus oder mittels Geldtransfer-Services, wie Western Union oder Moneygram.
• Lesen Sie die Bewertungen über die betreffende Ferienwohnung sorgfältig durch und achten Sie dabei auf deren Glaubwürdigkeit.
• Vor einer Buchung kann auch die Kontaktaufnahme mit dem lokalen Tourismusbüro unter Umständen einen Betrug rechtzeitig aufdecken.

Sollten sie trotz aller Vorsichtsmassnahmen auf einen Betrüger hereingefallen sein, dann müssen Sie schnell reagieren. Erstatten Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei. Wenn Ihre Überweisung noch nicht lange zurückliegt, dann können Sie diese möglicherweise über Ihre Hausbank noch zurückrufen.

 

Quelle: Zuger Polizei
Bildquelle: Zuger Polizei

Für Zug

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN