Kanton Thurgau: Betrug im Internet - Wiederholungsstäter (Schweizer) überführt

Die Kantonspolizei Thurgau hat gegen einen 43-Jährigen aus der Region Kreuzlingen ermittelt, der durch betrügerische Verkaufsangebote im Internet rund 120’000 Franken erbeutet hatte.

Nachdem der 43-Jährige im September 2019 durch ein Thurgauer Gericht wegen gewerbsmässigen Betrugs verurteilt worden war, mussten kurz darauf erneut Ermittlungen gegen den Schweizer aufgenommen werden.

In Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstraffälle und Organisierte Kriminalität deckten Ermittler der Kriminalpolizei auf, dass sich der Mann erneut durch betrügerische Verkaufsangebote auf verschiedenen Internetplattformen bereichert hatte. Der Beschuldigte bot Waren zum Kauf an und liess sich den Verkaufspreis überweisen, versendente aber die Produkte nicht. Die Deliktsumme beläuft sich bei rund 75 Tatbeständen auf etwa 120’000 Franken. Die intensiven Abklärungen ergaben zudem, dass der Mann einen Betreibungsregisterauszug gefälscht und als eingetragener Gesellschafter und Geschäftsführer mehrfach die Buchführung unterlassen hatte.

Der Beschuldigte gab an, die Betrugsdelikte aus Geldnot verübt zu haben. Zwischenzeitlich befindet er sich im Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft musste erneut ein Strafverfahren eröffnen. Neben gewerbsmässigen Betrugs hat sich der 43-Jährige wegen Urkundenfälschung sowie Unterlassen der Buchführung zu verantworten. Die Strafuntersuchung ist noch hängig und es gilt die Unschuldsvermutung.

Die Kantonspolizei Thurgau mahnt zur Vorsicht beim Kauf von Waren über Kleinanzeigen-Inserate, Auktionsportale, Internetshops oder über Angebote in den Sozialen Medien:

• Prüfen Sie vor dem Kauf, ob der Preis den Marktwert widerspiegelt. Seien sie skeptisch, wenn ein Angebot zu attraktiv erscheint.
• Überzeugen Sie sich von der Echtheit des Internetshops. Anzeichen für einen sogenannten „Fakeshop“ können neben unrealistisch tiefen Preisen schlechte Orthografie oder fehlende Kontaktangaben sein.
• Seriöse Händler sind telefonisch zu erreichen. Rufen Sie im Zweifelsfall einfach mal vorher an.
• Informieren Sie sich über den Verkäufer beziehungsweise den Händler. Womöglich sind Erfahrungsberichte im Internet verfügbar.
• Hochwertige Waren sollten bei Privatanbietern nur gegen Barzahlung bei Abholung gekauft werden. Tätigen Sie keine Voraus- oder Anzahlung.
• Lassen Sie sich nicht von einem Bild eines Ausweises täuschen. Der Verkäufer könnte eine falsche Identität angenommen haben und das Dokument gestohlen sein.
• Seien Sie behutsam bei Zahlungen auf ausländische Konten von Privatpersonen.

 

Quelle: Kapo TG
Titelbild: Symbolbild © Kapo TG

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