Kanton Basel-Stadt: Vorsicht vor Betrugsmasche „tödlicher Unfall“
In den letzten Tagen erhielten mehrere ältere Personen Anrufe von Unbekannten, welche mitteilten, dass ein Angehöriger in einen tödlichen Unfall verwickelt sei.
Die Betrüger gaben sich als Kriminalbeamte und Polizisten aus und schilderten einen tödlichen Verkehrsunfall. Dabei sei ein Angehöriger der angerufenen Person der Unfallverursacher. Dieser werde nun verhaftet und ins Ausland ausgeliefert, wenn nicht sofort eine Kaution in der Höhe von mehreren Tausend Franken gestellt und die Kosten für einen Anwalt bezahlt werden.
Auch bei dieser Betrugsmasche werden ältere Menschen erheblich unter Druck gesetzt und aufgefordert, Geld der „Polizei“ auszuhändigen.
Allgemeines Vorgehen der Täter
Die Täter geben sich als Polizist, als Kriminalbeamtin oder Vertreter einer Behörde aus. Die Hochdeutsch oder seit einiger Zeit auch Schweizerdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über eine gefälschte Rufnummer1 eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so z.B. diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde. In der Folge teilen die Betrüger mit, dass die auf Banken deponierten Vermögen nicht mehr sicher seien und man deshalb das Geld abheben und zu sich nach Hause nehmen soll. Anschliessend werden zivile Polizeibeamte am Wohnort vorbeikommen, um das Bargeld, den Schmuck sowie weitere Wertsachen in Verwahrung zu nehmen und an einem sicheren Ort zu deponieren.
Die Täter fordern ihre potentiellen Opfer wiederholt auf, das Geld aus Gründen der Sicherheit persönlich in eine andere Stadt oder ins Ausland zu bringen und dort einem „Polizisten“ zu übergeben bzw. an einem unauffälligen Ort zu hinterlegen.
Zudem werden auch Personen von falschen Polizisten in Angst und Schrecken versetzt, weil angeblich bewaffnete Einbrecher unterwegs seien, um das am Wohnort aufbewahrte Geld zu stehlen, oder weil ein Angehöriger einen schweren Verkehrsunfall verursacht habe und bei Nichtbezahlung der Busse verhaftet werde.
1 „Call ID-Spoofing“: Es handelt sich dabei um einen „Diebstahl“ einer fremden Telefonnummer. Dabei sendet der Anrufer – meist über die Internettelefonie (Voice Over IP) – nebst dem Telefonsignal auch noch die falsche Telefonnummer mit. Dadurch wird die wahre Identität des Anrufers beim Angerufenen verschleiert. Die meisten Anrufe stammen aus dem Ausland.
Hinweise der Staatsanwaltschaft
- Die Polizei oder andere Behörden fordern niemanden auf, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben
- Ebenso wenig verlangt die Polizei, Geld oder Wertsachen in einen anderen Kanton bzw. ins Ausland zu bringen
- Die Polizei verlangt nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck bzw. weitere Wertgegenstände aushändigt
- Die Polizei fordert kein Geld, damit man nicht verhaftet wird
- Weder ein Spital noch die Polizei verlangen, dass Geld überwiesen wird, um lebensnotwendige Medikamente für schwer erkrankte Covid-19 Personen zu kaufen
- Haben Sie geringste Zweifel, ob es sich um echte Polizisten handelt, nehmen Sie unverzüglich über die Notrufnummer 117 mit der Kantonspolizei Kontakt auf.
Weitere Empfehlungen der Staatsanwaltschaft
- Gewähren Sie keinen Fernzugriff auf Ihren PC oder Ihr Smartphone (z.B. über Teamviewer und andere Programme)
- Geben Sie keine Kreditkartennummern, Pin Code, Passwörter und Bankkartennummern bekannt
- Seien Sie misstrauisch gegenüber unbekannten Anrufern oder fremden Personen, die sie auf der Strasse ansprechen
- Werden Sie von verdächtigen Personen oder vermeintlichen Angehörigen (Enkeltrickbetrug) kontaktiert, so informieren Sie unverzüglich die Polizei über die Notrufnummer 117
- Gewähren Sie keinen fremden Personen Zutritt zu Ihrer Wohnung bzw. zu Ihrem Haus
- Geben Sie keinerlei Auskünfte über Ihre Vermögenssituation bzw. über vorhandenes Geld, Schmuck und Wertsachen
- Bewahren sie keine grösseren Geldbeträge Zuhause auf
- Geben Sie keine Auskunft, ob Sie alleine wohnen
- Geben Sie keine Auskünfte über Ihr Alter, Zivilstand, Beruf und Gesundheitszustand
- Sollte sich jemand als Polizist, Kriminalbeamtin, Vertreter von Behörden etc. ausgeben und sie auffordern, Geld bei einer Bank bzw. einem Finanzinstitut abzuheben und dieses aus Gründen der Sicherheit zivilen Beamten zu übergeben, so verständigen Sie sofort die Polizei über die Notrufnummer 117.
Die Staatsanwaltschaft weist auf einen Flyer der Kantonspolizei Basel-Stadt betreffend falschen Polizisten hin.
Quelle: Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt
Titelbild: Symbolbild © Kapo Basel-Stadt