Verdacht des Corona-Soforthilfebetrugs: Haftbefehl und Durchsuchungen

Köln. In drei bei der Staatsanwaltschaft Köln anhängigen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Subventionsbetrugs im Zusammenhang mit „Corona-Soforthilfe“ und einem weiteren Verfahren wegen des Verdachts der Beihilfe zur Insolvenzverschleppung und zum schweren Bankrott hat die Polizei am Donnerstagvormittag (18. März) 32 Wohnungen sowie 26 Firmen durchsucht.

An den Durchsuchungen waren rund 140 Ermittler*innen aus Köln, aus anderen NRW-Polizeibehörden sowie aus Berlin und Baden-Württemberg beteiligt.

In Grevenbroich nahm die Polizei einen 52 Jahre alten Tatverdächtigen aufgrund eines vom Amtsgericht Köln erlassenen Haftbefehls fest. Er soll noch heute einem Haftrichter vorgeführt werden. Die Auswertung der sichergestellten Unterlagen wird voraussichtlich längere Zeit in Anspruch nehmen.

Die Tatverdächtigen sollen in der ersten Jahreshälfte des vergangenen Jahres in über 40 Fällen „Corona-Soforthilfe“ im Gesamtumfang von über 450.000 EUR zu Unrecht beantragt und hierdurch über 170.000 EUR erlangt haben. Unter anderem sollen sie Anträge für Unternehmen gestellt haben, die nicht oder nicht mehr am Markt tätig waren. In einigen Fällen soll es sich dabei um Firmen gehandelt haben, die von Beschuldigten der Tätergruppierung zuvor im Rahmen sogenannter „Firmenbestattungen“ liquidiert worden waren. Daraus resultieren die Vorwürfe der Insolvenzverschleppung und des Bankrotts.

Hinweis:

Im Hinblick auf die derzeitige Berichterstattung über Missbrauch im Zusammenhang mit der sogenannten „November- bzw. Dezemberhilfe“ durch sogenannte „prüfende Dritte“ ist klarzustellen, dass die vorliegenden Fälle damit in keinem Zusammenhang stehen, sondern die (erste) Soforthilfe aus dem Frühjahr 2020 betreffen.

 

Quelle: Staatsanwaltschaft und Polizei Köln
Titelbild: Symbolbild © Pradeep Thomas Thundiyil – shutterstock.com

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