Korrektur Bund-Länder-Beschluss: Gründonnerstag und Karsamstag werden keine Ruhetage

Bundeskanzlerin Merkel hat entschieden, die für die vereinbarte Ruhepause von Gründonnerstag bis Ostermontag notwendige Verordnungen nicht auf den Weg zu bringen.

Auch ohne die Ruhetage bietet der Beschluss vom 22. März einen guten Rahmen, das exponentielle Wachstum der Corona-Neuinfektionen zu begrenzen.

„Wir müssen es unbedingt schaffen, die Dritte Welle der Pandemie zu bremsen“, betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch. In dieser besten Absicht sei der Beschluss zu den Ruhetagen um Ostern gefasst worden.

„Dennoch war die Idee der sogenannten Osterruhe ein Fehler“, so die Kanzlerin in einem Presse-Statement. Die damit einhergehenden Fragen ließen sich in der Kürze der Zeit nicht zufriedenstellend beantworten – von der Lohnfortzahlung für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis hin zur Lage in den Geschäften und Betrieben. Die Vorbereitungen für die zusätzliche Osterruhe würden daher gestoppt.

„Ein Fehler muss als Fehler benannt werden und vor allem muss er korrigiert werden“, betonte Merkel auch in der Regierungsbefragung am Mittwoch im Bundestag. Sie bedauert zutiefst die Verunsicherungen, die die Diskussion um die Ruhetage ausgelöst hat. „Dafür bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Verzeihung.“

Gemeinsam die Virus-Ausbreitung bekämpfen

Die Kanzlerin dankte allen, „die mit ihrem Verhalten dazu beitragen, die dritte Welle mit der tödlicheren und ansteckenderen Mutation des Coronavirus zu bremsen und zu stoppen.“ Auch ohne die sogenannte Osterruhe biete der Beschluss vom Montag, 22. März, dazu einen Rahmen mit seinen regional differenzierten Maßnahmen – je nach Infektionslage.

Merkel ist davon überzeugt: „Wir werden das Virus gemeinsam besiegen. Der Weg ist hart und er ist steinig, er ist von Erfolgen, aber auch von Fehlern und Rückschlägen gekennzeichnet. Aber das Virus wird langsam aber sicher seinen Schrecken verlieren.“

Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder hatten sich am Montag, den 22. März unter anderem auf eine Ruhezeit über Ostern verständigt, die den Gründonnerstag (1. April) und Karsamstag (3. April) miteinschließen sollte. Nur Lebensmittelgeschäfte sollten Karsamstag geöffnet werden. Dieser Teil des Beschlusses wurde nun zurückgenommen.

Nach wie vor gilt: Private Treffen sind in dieser Zeit mit maximal 5 Personen aus zwei Hausständen möglich, Kinder bis 14 Jahren sind ausgenommen.

 

Quelle: bundesregierung.de
Titelbild: Alexandros Michailidis – shutterstock.com

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