Bezirk Winterthur ZH: Polizei kontrolliert Schnellfahrer und den Schwerverkehr

Die Kantonspolizei Zürich hat am Montag (29.3.2021) zwei Geschwindigkeits- und am Dienstag (30.3.2021) eine technische Schwerverkehrskontrolle im Raum Winterthur durchgeführt.

Neben einem Raser sind dabei diverse weitere Lenker wegen Strassenverkehrsdelikten angehalten worden.

Auf der Schaffhauserstrasse in Neftenbach kontrollierte die Kantonspolizei am Montagnachmittag und am Montagabend während mehreren Stunden die Einhaltung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h im Ausserortsbereich.

Dabei stoppten die Funktionäre einen 42-jährigen Serben, der die Messstelle mit 155 km/h passierte und damit die erlaubte Höchstgeschwindigkeit um netto 71 km/h überschritten hatte. Dem Fahrer wurde der Führerausweis vor Ort abgenommen. An der gleichen Örtlichkeit durchfuhren zwei weitere Lenkende die Messstelle mit Geschwindigkeitsüberschreitungen zwischen 37 und 52 km/h. Beiden wurde der Führerausweis ebenfalls sofort eingezogen. Drei Lenkende überschritten das zugelassene Tempo zwischen 21 und 25 km/h.

Am Dienstagvormittag legte die Kantonspolizei den Fokus auf den Schwerverkehr auf der A1. Auf dem Rastplatz Kemptthal-Süd (Gemeindegebiet Lindau) kontrollierten Spezialisten aus unterschiedlichen Fachbereichen während über fünf Stunden mehr als 30 Last- und Lieferwagen sowie deren Fahrer. Das Hauptaugenmerk galt dabei dem technischen Zustand der Fahrzeuge, dem Einhalten der Lenk- und Ruhezeiten sowie den Vorschriften im Bereich Ladung.

Die Spezialisten stellten zwei Fahrzeuge fest, die aufgrund der zu schweren Landung das vorgeschriebene Gesamtgewicht überschritten. Ein weiteres Fahrzeug musste aufgrund des allgemein schlechten technischen Zustands beim Strassenverkehrsamt zur Nachprüfung angemeldet werden. Die Kontrolle der Lenk- und Ruhezeiten führte bei zwei Fahrern Unstimmigkeiten bei der Bedienung des Fahrtenschreibers ans Licht.

Alle fehlbaren Fahrzeuglenkenden werden bei den zuständigen Untersuchungsbehörden zur Anzeige gebracht. Über weiterführende Massnahmen betreffend der abgenommenen Führerausweise entscheidet das Strassenverkehrsamt.

 

Quelle: Kantonspolizei Zürich
Titelbild: Symbolbild © Philipp Ochsner

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