Bundesanwaltschaft: Tätigkeitsbericht 2020

Die Bundesanwaltschaft (BA) hat auch im ausserordentlichen Berichtsjahr 2020 zentrale Verfahren zum Abschluss gebracht und eine hohe Anzahl an Straf- und Rechtshilfeverfahren erledigt.

Die Arbeiten in den grossen, ressourcenintensiven Verfahrenskomplexen wurden vorangetrieben und in den Verfahren Einziehungen und Ersatzforderungen von über CHF 500 Millionen an deliktisch erlangten Geldern erwirkt.

Rund 1000 Erledigungen im Rahmen von Straf- und Rechtshilfeverfahren 2020

Die Anzahl der Erledigungen bleibt auch 2020 hoch – im Berichtsjahr hat die BA rund 700 verfahrensabschliessende Verfügungen* im Rahmen von Strafverfahren erlassen und rund 270 Rechtshilfeverfahren abgeschlossen. Mit 29 Anklageeinreichungen im ordentlichen Verfahren beim Bundesstrafgericht in Bellinzona hat die BA zudem so viele Anklagen eingereicht wie noch in keinem Jahr zuvor.

Einziehungen und Ersatzforderungen von über CHF 500 Millionen

Getreu dem Grundsatz, dass sich strafbares Verhalten nicht lohnen soll, hat die BA 2020 Einziehungen und Ersatzforderungen in der namhaften Höhe von insgesamt über CHF 500 Millionen erwirkt. So wurden im Berichtsjahr von der BA und dem Bundesstrafgericht insgesamt rund CHF 64 Millionen an Einziehungen und Ersatzforderungen verfügt resp. rechtskräftig. Zudem ergingen Ende 2020 in zwei Strafverfahren** Entscheide*** des Bundes- und des Bundesstrafgerichts, welche weitere Einziehungen von rund CHF 167 Millionen und Ersatzforderungen von rund CHF 82 Millionen im Verfahren „MUS“ sowie Einziehungen von rund CHF 200 Millionen in einem Geldwäschereiverfahren betreffend Usbekistan bestätigen.

Einziehungen (Art. 70 / 72 StGB) und Ersatzforderungen (Art. 71 StGB) sind strafrechtliche Massnahmen, welche den Ausgleich deliktischer Vorteile bezwecken – die Täterschaft soll nicht im Genuss eines durch eine strafbare Handlung erlangten Vermögensvorteils bleiben. Sind die der Einziehung unterliegenden Vermögenswerte nicht mehr vorhanden, wird grundsätzlich auf eine Ersatzforderung des Staates in gleicher Höhe erkannt.

Im Rahmen des Vollzugs der Einziehungen und Ersatzforderungen wird die abschliessende Verwendung der Beträge geklärt. Dabei sind insbesondere allfällige Sharing- und/oder Restitutions-Verfahren zu berücksichtigen.

Jederzeitige Gewährleistung des operativen Betriebs

Wie unter anderem die obenstehenden Ausführungen zeigen, wurden nach dem Austritt des ehemaligen Bundesanwalts per Ende August 2020 die notwendigen organisatorischen Schritte eingeleitet, so dass der operative Betrieb jederzeit gewährleistet war. Dazu beigetragen hat zudem auch eine per Anfang 2020 eingesetzte interne Task Force im Rahmen der COVID-19-Pandemie, durch welche die Auswirkungen der Pandemie auf den operativen Betrieb aufgefangen werden konnten.

Fälle im Interesse der Öffentlichkeit

Der Tätigkeitsbericht 2020 dokumentiert in beispielhaften Auszügen, wie vielfältig die von der BA wahrgenommenen gesetzlichen Aufgaben sind.

So hat die BA beispielsweise im Untersuchungskomplex Petrobras-Odebrecht im Rahmen der Ermittlungen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Finanzintermediäre in der Schweiz ein Strafverfahren gegen eine Bank in der Schweiz eröffnet. Im Untersuchungskomplex zum Fussball wurden verschiedene Verfahren abgeschlossen, vor Bundesstrafgericht ein erstinstanzliches Urteil erwirkt und in der Schweiz gesperrte Gelder in der Höhe von insgesamt rund CHF 36 Millionen eingezogen und der daran berechtigten Partei zurückerstattet.

Viel Aufmerksamkeit erfuhr auch die Einstellung eines Strafverfahrens im Zusammenhang mit Bürgschaftsvergaben und der Gewährung von Stundungen in der Schweizer Hochseeschifffahrt. Ebenso die durch die BA erwirkte erstinstanzliche Verurteilung eines ehemaligen Abgeordneten des ukrainischen Parlaments und eines weiteren Beschuldigten wegen vorsätzlicher bandenmässiger Geldwäscherei.

Des Weiteren erhob die BA 2020 nach umfangreichen Ermittlungen Anklage gegen die Bank Credit Suisse AG, eine ehemalige Angestellte dieses Instituts sowie zwei Mitglieder einer kriminellen Organisation aus Bulgarien. Die kriminelle Organisation war in der Einfuhr mehrerer Dutzend Tonnen Kokain von Südamerika nach Europa aktiv.

Im Juli 2020 sind die BA und die Staatsanwaltschaft der kalabrischen Provinz Catanzaro zudem im Rahmen einer koordinierten Aktion gegen eine kriminelle Organisation aus dem Umfeld der ’Ndrangheta vorgegangen. Die Ermittlungen enthüllten internationale Verstrickungen im Bereich des Waffen- und Drogenhandels, der Geldwäscherei und der Einfuhr von Falschgeld aus Italien.

Auch im Bereich der Terrorismusbekämpfung hat die BA weitere wichtige Urteile erwirkt. Im Berichtsjahr bestätigte sich zudem erneut, dass die enge Koordination und Zusammenarbeit aller beteiligten nationalen und internationalen Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden in der Bekämpfung des Terrorismus zentral ist.

* Strafbefehle, Einstellungen und Nichtanhandnahmen

** Vgl. Tätigkeitsberichte der BA 2018, S. 10 (Ziff. 4.4, „MUS“) und 2017, S. 20 (Ziff. 4.7, Geldwäschereiverfahren Usbekistan)

*** Urteil 6B_67/2019 vom 16. Dezember 2020 des Bundesgerichts; Verfügung SN.2020.34 vom 3. Dezember 2020 der Strafkammer des Bundesstrafgerichts

 

Quelle: Bundesanwaltschaft
Titelbild: canadastock – shutterstock.com

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