Kanton Uri: Beschwerde gegen nicht erteilte Anlassbewilligung

Das Aktionsbündnis Urkantone hat beim Regierungsrat Verwaltungsbeschwerde gegen das von der Sicherheitsdirektion verfügte Verbot für die Grosskundgebung „Schluss mit dem Corona-Notrecht – NEIN zum Covid-19-Gesetz!“ vom 10. April 2021 in Altdorf eingereicht. Gleichzeitig hat das Aktionsbündnis ein Ausstandsgesuch gegen den Regierungsrat als Beschwerdeinstanz gestellt.

Die Sicherheitsdirektion hat die Bewilligung am 25. März 2021 verweigert, da die Maskentragpflicht bei der erwarteten Anzahl Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer weder von den Organisatorinnen und Organisatoren gewährleistet noch von der Polizei durchgesetzt werden könnte.

Die Kundgebung brächte eine erhebliche Infektionsgefahr für die Teilnehmenden, für Polizeiangehörige und Dritte. Bei der Abwägung der Interessen fiel zu Lasten der Gesuchsteller zusätzlich ins Gewicht, dass die Inzidenzzahl im Kanton Uri aktuell sehr hoch liegt. Zudem konnten die Organisatorinnen und Organisatoren trotz entsprechenden Nachfragen keine detaillierten Verkehrs- und Parkkonzepte vorlegen. Diese sind jedoch eine unverzichtbare Auflage bei bewilligungspflichtigen Anlässen dieser Grössenordnung.

Der Regierungsrat hat am 26. März 2021 gestützt auf das Epidemiengesetz politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen von mehr als 300 Personen im Kanton Uri verboten. Diese Massnahme gilt ab dem 1. April 2021 bis Ende April 2021. Der Regierungsrat ist dezidiert der Ansicht, dass die Sicherheitsdirektion mit der Verweigerung der Bewilligung für die Grosskundgebung vor dem Hintergrund der aktuellen Lage richtig und verhältnismässig gehandelt hat und unterstützt das gewählte Vorgehen. Der Regierungsrat leitet die Beschwerde an das Obergericht des Kantons Uri zur Behandlung weiter.

 

Quelle: Kanton Uri
Titelbild: Uwe Mueller – shutterstock.com

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