Laserpointer der Klasse 2 sind ab sofort verboten

Ab heute, 1. Juni 2021, dürfen nur noch Laserpointer der Laserklasse 1 verwendet werden (s. Abb).

Dies gilt auch für Präsentationszwecke in Innenräumen und Sitzungszimmer.

Noch immer sind Laserpointer der Klasse 2 im Einsatz. Diese Geräte konnten bis vor kurzem legal gekauft und innerhalb der zweijährigen Übergangsfrist auch benutzt werden.

Bitte checkt, ob ihr im Büro oder daheim noch Laserpointer der Klasse 2 im Einsatz habt. Diese sind nun verboten und müssen entsorgt werden.

Hier findet ihr alle weiteren Infos.

 

Quelle: Kantonspolizei Basel-Stadt
Bildquelle: Kantonspolizei Basel-Stadt

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