Zöllner als Geburtshelfer

Lörrach. Weil am Rhein. Ihren Sonntagsdienst am 27. Juni hatten sich Zöllnerinnen und Zöllner beim Zollamt Weil am Rhein-Autobahn sicher anders vorgestellt:

Gegen 15:30 Uhr ging der Anruf eines Reisenden ein: Er sei mit seiner Frau und mehreren Verwandten von der Schweiz kommend in einem Kleinbus auf der Autobahn unterwegs, sie befänden sich kurz vor dem Zollamt und würden dringend Hilfe benötigen, da bei seiner hochschwangeren Frau gerade die Fruchtblase geplatzt sei. Die Beamten verständigten umgehend den Rettungsdienst und bereiteten den Erste-Hilfe-Raum der Dienststelle vor.

Als das Fahrzeug schließlich wenige Minuten später auf der Rückseite des Abfertigungsgebäudes vorfuhr, begaben sich die Kollegen mit medizinischem Mundschutz und Handschuhen sofort hin und öffneten die Seitentür des Kleinbusses. Auf der hinteren Sitzbank saß eine sichtlich mitgenommene junge Frau, neben ihr eine weitere Person mit dem Neugeborenen im Arm, ebenfalls sehr verstört. Einer der als Ersthelfer ausgebildeten Zöllner nahm der Frau den Säugling ab, stellte keine äußeren Verletzungen fest und war sehr erleichtert, als das Baby mehrfach schrie. Allerdings war es noch über die Nabelschnur mit der Mutter verbunden. Kurzerhand schnitt er diese mit einer desinifizierten medzinischen Schere durch, und bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes drückte ein zweiter Beamter, mangels medizinischer Klemme, die Nabelschnur zum Kind eigenhändig ab. Mutter und Kind wurden anschließend in eine Wärmedecke gepackt. Derweil kümmerte sich eine weitere Beamtein um die restliche Reisegesellschaft, deren Mitglieder alle sichtlich unter Schock standen. Der schließlich eingetroffene Rettungsdienst übernahm die Nachsorge und brachte beide – das Baby inzwischen im Inkubator, um es weiter warm zu halten – ins Krankenhaus nach Lörrach, die Verwandten im Gefolge. Am darauffolgenden Montag bereits konnte die Familie wieder die Heimreise nach Nordrhein-Westfalen antreten.

Glückwünsche und ein „Zollteddy“ wurden vom Hauptzollamt Lörrach natürlich an die Heimatadresse geschickt. Das kleine Mädchen dürfte nun „zollgeprägt“ sein. Mal sehen, ob das mit dem späteren Berufswunsch auch klappen wird.

 

Quelle: Hauptzollamt Lörrach
Titelbild: Symbolbild (© alterfalter – shutterstock.com)

MEHR LESEN