Air2030: Verbindlichkeit der Offerte für den F-35A als neues Kampfflugzeug

Die Berichte in den heutigen Ausgaben von Sonntagsblick und Sonntagszeitung über die Verbindlichkeit der Offerte für den F-35A als neues Kampfflugzeug enthalten einseitige Darstellungen. Das Bundesamt für Rüstung armasuisse hat dazu eine Klarstellung publiziert.

In ihren Ausgaben vom 11. Juli 2021 berichteten der Sonntagsblick und die Sonntagszeitung über die Verbindlichkeit der Offerte für den F-35A als neues Kampfflugzeug. Zudem wurden in diesen Zeitungen wie auch am 9. Juli 2021 in den Tamedia-Zeitungen die Betriebskosten des Flugzeuges in den USA thematisiert.

Das Bundesamt für Rüstung armasuisse hält dazu fest:

Die Offerten und die darin angebotenen Zahlen sind verbindlich. Dies betrifft sowohl die Beschaffungskosten wie auch die offerierten Betriebskosten, bei welchen wir über eine Offerte mit einer Laufzeit von zehn Betriebsjahren verfügen.

Darüber hinaus gilt, dass die Preise zwischen verschiedenen Staaten nicht verglichen werden können, weil nicht klar ist, welche Kosten jeweils eingerechnet oder nicht eingerechnet sind.

Das VBS beschafft die Flugzeuge via „Foreign Military Sales“ (FMS) vom US-Staat zu denselben Konditionen, die er für sich selbst zur Anwendung bringt. Der US-Staat wiederum wickelt die Beschaffung über eigene Verträge mit den Firmen ab. In diesen Verträgen sind die Preise und die Vertragskonditionen verbindlich festgelegt und werden auch mittels einer strengen Aufsicht eingefordert. Käme es zu Kostenüberschreitungen, würde also der amerikanische Staat zu Gunsten der Schweiz beim Hersteller die Verbindlichkeit der Preise einfordern.

Wohl auch aufgrund dieser starken Käuferposition hat sich bei der über 40-jährigen Erfahrung der armasuisse bei der Abwicklung von FMS-Geschäften gezeigt, dass es in keinem der vielen Verträge zu Kostenüberschreitungen gekommen ist. Dies also deshalb, weil der US Staat als gleichzeitiger Käufer und Verkäufer über eine rigide Kontrolle über die Kosten verfolgt.

Darüber hinaus ist auch die Teuerung in den USA im Angebot eingerechnet. Dabei musste der Anbieter im Rahmen der Evaluation bekannt geben, welche Teuerungsannahmen eingerechnet wurden. Werden die Kosten zum Beispiel aufgrund einer tieferen effektiven Teuerung geringer, so wirkt sich das zu Gunsten der Schweiz aus.

 

Quelle: armasuisse
Artikelbild: Symbolbild © Magdalena Teterdynko – shutterstock.com

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