Razzien wegen kinderpornografischen Bild- und Videomaterials

Neckar-Odenwald-Kreis, Main-Tauber-Kreis, Hohenlohekreis. Das Polizeipräsidium Heilbronn hat heute in einer groß angelegten Aktion 33 Durchsuchungen wegen des Verdachts auf Besitz und Verbreitung von kinderpornografischen Inhalten in insgesamt drei Landkreisen durchgeführt.

Dabei waren über 80 Kräfte der Kriminal- und Schutzpolizei sowie des Polizeipräsidiums Einsatz eingesetzt.

In mehreren Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften Mosbach, Heilbronn und Ellwangen wurden 42 Personen identifiziert, die beschuldigt werden, sich oder Dritten kinderpornographisches Material verschafft zu haben. Bei 10 Personen aus dem Raum Neckar-Odenwald-Kreis sowie 23 weiteren Personen aus dem Raum Main-Tauber-Kreis (13) und Hohenlohekreis (10) haben die Einsatzkräfte am Dienstag zahlreiche Wohnungen durchsucht und Beweismittel gesichert, wobei es sich überwiegend um Smartphones, Computer und Speichermedien handelt. Die Datenträger müssen nun ausgewertet werden, die Ermittlungen dauern weiter an. Neun Beschuldigte konnten am heutigen Tag nicht angetroffen werden, diese Durchsuchungen werden zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

Zur Bekämpfung des Deliktsbereichs Kinder- und Jugendpornografie hat die Kriminalpolizei in Heilbronn im Frühjahr dieses Jahres eigens die 13-köpfige Ermittlungsgruppe „EG Hydra“ eingerichtet, die aus Kräften der Kriminalpolizei und der Schutzpolizei besteht. Diese hat sich seit ihrer Gründung bereits mit über 350 Fällen befasst und schon mehr als 80 Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen.

Über verschiedenste Messenger-Dienste wie WhatsApp und Co. werden täglich unzählige Nachrichten verschickt. Vor allem in sogenannten Chatgruppen werden dabei immer wieder kinder- und jugendpornographische Inhalte ausgetauscht und diese mit einem großen Personenkreis geteilt. Hierbei machen sich nicht nur die Versender der Bilder oder Videos strafbar, sondern auch diejenigen Personen, die in solchen Gruppen lediglich in den Besitz verbotener Dateien kommen, wenngleich sie selbst nicht aktiv an der Verbreitung beteiligt waren. Als Tatverdächtige sind hierbei auch Jugendliche und Kinder im Visier der Ermittler, die sich die verstörenden Inhalte gegenseitig zusenden oder in den genannten Chatgruppen verteilen. Beim ungewolltem Erhalt einer kinderpornographischen Datei wird dringend empfohlen, sich in einem Chat oder einer Chatgruppe ernsthaft von der Datei zu distanzieren und den Chatverlauf mit dem Versender zu beenden. Damit kann gezeigt werden, dass der Besitzwille an diesen Inhalten nicht vorhanden ist. Die Messenger-Dienste sind allerdings nicht das alleinige Verbreitungsmedium; soziale Netzwerke, Email und das Internet im Allgemeinen, bieten weitere vielfältige Möglichkeiten, sich illegal kinder- und jugendpornographisches Material zu verschaffen, es weiterzugeben oder zu erhalten.

Die Verbreitung, der Erwerb sowie der Besitz von kinderpornografischen Inhalten stellt seit dem 1. Juli 2021 einen Verbrechenstatbestand dar. Das heißt, dass Personen, die einen der Tatbestände des Paragrafen 184b StGB erfüllt haben, mit einer Freiheitsstrafe vom einem bis zu zehn Jahren, im Falle mehrerer Verstöße sogar bis zu fünfzehn Jahren rechnen müssen.

Die Polizei setzt bei der Bekämpfung dieses Handlungsfeldes nicht nur auf Ermittlungen zur Strafverfolgung, sondern versucht, zusammen mit ihren Partnern diesen Delikten verstärkt mit Prävention durch Aufklärung und die Sensibilisierung für das Thema zu begegnen. Beim Verdacht auf Kinder- oder Jugendpornografie sollte sich jeder frühzeitig an seine örtliche Polizeidienststelle wenden und in jedem Fall auf eigene Recherchen verzichten. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Internetseite www.polizei-beratung.de (Themen & Tipps / Sexualdelikte / Kinderpornografie). Dort sind weitere Verhaltenshinweise beim Verdacht auf kinderpornografische Inhalte beschrieben.

 

Quelle: Staatsanwaltschaften Mosbach, Heilbronn, Ellwangen und Polizeipräsidium Heilbronn
Titelbild: Symbolbild © Heiko Kueverling – shutterstock.com

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