Kanton VS: COVID-19 - Kontrollen der Zertifikatsplicht
Seit dem 13. September 2021 sind die neuen Schutzmassnahmen gegen die Pandemie in Kraft. In dieser Woche hat die Kantonspolizei mit Unterstützung der Gemeindepolizeikorps eine präventive Phase durchgeführt.
Im Verlauf der Woche sind im Wallis mehrere Kontrollen – vor allem im Zusammenhang mit dem „COVID-Zertifikat“- zu Präventivzwecken durchgeführt worden.
Bei diesen Kontrollen stellte die Polizei jedoch Widerhandlungen gegen die geltenden Bestimmungen fest. In diesem Zusammenhang sind zwei Betreiber von Restaurants bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden, weil sie den Kunden bzw. den Gästen ohne COVID-Zertifikat Eintritt gewährt hatten. Die Kunden werden im Ordnungsbussenverfahren verzeigt. Falls diese jedoch das Ordnungsbussenverfahren verweigern, erfolgt eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft.
Darüber hinaus werden auch in Fitness-Studios bzw. Sportcentern Kontrollen durchgeführt. An dieser Stelle wird erneut darauf hingewiesen, dass in diesem Bereich das COVID-Zertifikat obligatorisch ist.
Zur Erinnerung: Wer in Betrieben, in denen eine Zertifikatspflicht besteht, keine Bescheinigung vorweisen kann, muss mit einer Geldstrafe von 100 Franken rechnen. Die Verantwortlichen dieser Betriebe, welche die Überprüfung des COVID- Zertifikates nicht umsetzen, können mit einer Geldstrafe bis zu 10’000 Franken belegt werden oder müssen sogar mit einer Schliessung rechnen.
Quelle: Kantonspolizei Wallis
Bildquelle: Kantonspolizei Wallis