Kapo Solothurn weist auf Vorschriften für Elektro-Trottinetts hin

Wir stellen eine Zunahme von Elektro-Trottinetts, die insbesondere von Jugendlichen verwendet werden, im Strassenverkehr fest.

Oft sind den Benutzern die gesetzlichen Vorschriften nicht bekannt. Kennst Du sie?

Informiere Dich vor dem Kauf eines E-Trottinetts, ob Dein Modell auch zugelassen ist.

Nicht immatrikulierte langsame E-Bikes, E-Trottinetts oder E-Roller dürfen eine Geschwindigkeit von maximal 20 km/h, mit Tretunterstützung 25 km/h, nicht überschreiten, dies bei einer Motorenleistung von maximal 500 Watt.

Hast Du Deinen 14. Geburtstag schon gefeiert? Wenn nicht, dann ist die Benützung aller Elektro-Trottinetts oder Elektro-Bikes auf öffentlichen Verkehrsflächen grundsätzlich verboten. Jugendliche zwischen 14–16 Jahren benötigen einen Führerausweis der Kategorie M (Mofa). Ab 16 Jahren ist die Benützung solcher Fahrzeuge ohne Führerausweis erlaubt.

Elektro-Trottinetts sind auf der Strasse zugelassen, auf Fusswegen nicht. Wenn vorhanden, ist es obligatorisch den Velostreifen zu benützen. Es gelten die gleichen Regeln wie für Velos.
Wir appellieren insbesondere an die Eltern, darauf zu achten, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.







 

Quelle: Kapo Solothurn
Bildquelle: Kapo Solothurn

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