Zoll beschlagnahmt Pyrotechnik

Frankfurt (Oder). Am 18.10.2021 kontrollierten Zöllnerinnen und Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamts Frankfurt (Oder) in Altglietzen einen niederländischen PKW, der zuvor aus Polen eingereist war. Fahrer und Beifahrerin meldeten auf Nachfrage Zigaretten für den persönlichen Verbrauch an. Die Frage, ob verbotene Gegenstände wie Waffen oder Pyrotechnik mitgeführt werden, wurde verneint.

Bei der Kontrolle des Kofferraums wurde jedoch eine 50 kg schwere Kiste mit insgesamt 6 Feuerwerksbatterien der Kategorie F3 festgestellt. Der Fahrer gab daraufhin an, dass sich weitere Pyrotechnik im Fahrgastraum befände. Die Kontrolle ergab weitere 10 Feuerwerksbatterien und 11 Feuerwerkskörper der Klassen F2 und F3.

Der Fahrer war nicht im Besitz eines Erlaubnisscheins nach dem Sprengstoffgesetz, welcher zum Erwerb und Umgang mit explosivgefährlichen Stoffen – Pyrotechnik der Klasse F3 – berechtigt. Bei den Feuerwerkskörpern der Klasse F2 gab es erhebliche Zweifel an der korrekten Kennzeichnung.

Gegen den Fahrer wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Die Feuerwerkskörper wurden beschlagnahmt.

Im Interesse der eigenen Sicherheit sollte auf den Kauf von Feuerwerkskörper verzichtet werden, deren Herkunft man nicht nachvollziehen kann oder die über keine vorgeschriebene Kennzeichnung verfügen.



 

Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Bildquelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

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