Wohnen mit der Angst: Unwetter kennen keine Grenzen
von Claudia Göpel
ZÜRS klammert Versicherungsnehmer aus
Fakt ist: Naturkatastrophen, die gravierende Schäden verursachen, nehmen zu und machen auch vor der Schweiz nicht Halt. Eine Überschwemmung ist dabei nur eines von zahlreichen Übeln. Bei den deutschen Nachbarn sind die wenigsten Hausbesitzer gegen alle Elementarschäden versichert. Viele Versicherungen halten sich bedeckt und schliessen bestimmte Risiken aus.
Versicherungsschutz bei Hochwasser bekommen beispielsweise genau diejenigen nicht, die ihn am dringendsten bräuchten oder die Beiträge sind so hoch, dass sie unbezahlbar bleiben. Die Versicherungen haben ein “Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen” (ZÜRS) entwickelt, mit dem sie die zu versichernden Gebiete klassifizieren:
Klasse 1: Laut Statistik passiert maximal alle 200 Jahre ein Hochwasser, also praktisch nie.
Klasse 2: Einmal in 50 bis 200 Jahren kommt es zu einer Überschwemmung.
Klasse 3: Einmal in 10 bis 50 Jahren kommt es zu einer Überschwemmung
Klasse 4: Mindestens alle 10 Jahre passiert eine Überschwemmung.
Bei Klasse 1 ist eigentlich kein Versicherungsschutz gegen Hochwasser nötig, weil es in diesen Gebieten nie zu Überschwemmungen kommt. Ist eine Elementarschaden-Versicherung im Bergland deshalb überflüssig? Nein, denn nicht nur Überschwemmungen gehören zu den Elementarschäden. Erdbeben, Erdrutsche, Stürme, Hagel und Starkregen können schwere Schäden an Gebäuden verursachen, gegen die sich Hausbesitzer versichern können und wollen.
Schweizer sind nach Auskunft des IRV gut geschützt
Eine Risikoauslese nach dem Zonierungssystem ZÜRS (wie von vielen deutschen Versicherungen praktiziert) ist nach Auskunft von Markus Imhof, Bereichsleiter Naturgefahren beim Interkantonalen Rückversicherungsverband, in der Schweiz verboten. In 22 der 26 Kantone bestünde sogar eine gesetzliche Versicherungspflicht für Gebäude gegen Elementarschäden. Deshalb wären die meisten Hausbesitzer in der Schweiz gegen Hochwasser, Überschwemmung, Sturm, Hagel, Lawinen, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und Eissturz versichert.
Auf der Strasse von Kriens ins Eigenthal am Pilatus kommt es, wie Anfang Juli passiert, häufig zu Erdrutschen. So lange keine Gebäude oder Fahrzeuge mitgerissen werden und Personenschäden zu beklagen sind, bleibt es bei Sachschäden, für die die Gemeinden aufkommen. Für Elementarschäden an öffentlichen Gebäuden, wie der jüngst überfluteten Schulbibliothek in Obernau, ist jedoch zu grossen Teilen die Gebäudeversicherung Luzern aufgekommen, wie Markus Imhof bekräftigte.
Staatliche Förderung und Entschädigung für private Aufräum- und Sanierungsarbeiten sind trotzdem oft nur ein Trostpflaster für die entstandenen Verluste. Die Kantonsräte legen ihr Augenmerk deshalb verstärkt auf präventive Massnahmen wie die Verstärkung der Deiche und der Bepflanzung von Hängen.
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