Zoll stellt über 1.000 Gramm Amphetamin sicher

Magdeburg. Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege des Hauptzollamtes Magdeburg gelang in den frühen Abendstunden des 12. Januar 2022 bei einer verdachtsunabhängigen Kontrolle auf der BAB 2, auf dem Gelände des Bundesautobahnpolizeireviers Börde, ein Schlag gegen den Drogenschmuggel, bei dem 1.051 Gramm Amphetamin sichergestellt werden konnten.

Der geschätzte Straßenverkaufswert beläuft sich auf ca. 10.000 bis 15.000 EURO.

Die Zöllner wählten einen mit zwei männlichen polnischen Staatsbürgern besetzten Seat Leon aus dem laufenden Verkehr der Bundesautobahn 2 Richtung Berlin aus.

Auf die Frage nach verbrauchsteuerpflichtigen Waren, wie Zigaretten oder Alkohol sowie Waren, welche ggf. Verboten und Beschränkungen unterliegen (z.B. Drogen oder Waffen), gab der Fahrer an, nichts dergleichen mit sich zu führen. Bei der sich anschließenden Kontrolle wurde zunächst im Handschuhfach des Fahrzeugs ein Tütchen mit einer weißen Substanz aufgefunden. Ein vor Ort durchgeführter Drogenschnelltest reagierte positiv auf Amphetamin.

Der darauffolgende Einsatz des Rauschgiftspürhundes Jonny führte zum Auffinden rund eines Kilos Amphetamin unter dem Beifahrersitz, verpackt in einer handelsüblichen Plastiktüte. Auch hier wies ein Schnelltest auf Amphetamin hin.

Amphetamin, wie etwa „Speed“ oder „Crystal Meth“ unterliegen in Deutschland den Regelungen des Betäubungsmittelgesetz (BtmG), nach welchem der Erwerb, Besitz und Handel von Amphetamin verboten ist. Zuwiderhandlungen können nach § 29 BtmG mit Haftstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden.

Vor Ort wurde ein Strafverfahren eingeleitet und beide Personen wurden durchsucht. Da die Wohnsitze beider EU-Bürer nachweislich bekannt sind, wurde durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg kein Haftantrag gestellt. Die weiteren Ermittlungen führt das Zollfahndungsamt Hannover.




 

Quelle: Hauptzollamt Magdeburg
Bildquelle: Hauptzollamt Magdeburg

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