Luzerner Polizei: Gesetzesänderungen für E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer
Die Temperaturen steigen und der Frühling steht vor der Tür – viele zieht es für die ersten Ausfahrten nach draussen. Doch Vorsicht: anfangs April treten Gesetzesänderungen, welche E-Bike-Fahrerinnen und -Fahrer betreffen, in Kraft.
Ab dem 1. April 2022 müssen alle E-Bikes auch am Tag mit Licht unterwegs sein. Es muss ein weisses, ruhendes und fest mit dem Fahrzeug verbundenes Frontlicht sein. Ein weiss blinkendes Licht ist höchstens als Zusatz erlaubt.
Die Lichtpflicht gilt auf allen öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen. Auch ein Waldweg oder ein Bike-Trail ist meistens eine öffentliche Strasse. Also Licht an! Wer ohne Licht am Tag unterwegs ist, riskiert eine Busse in der Höhe von 20 Franken.
Quelle: Luzerner Polizei
Bildquelle: Luzerner Polizei