Kanton St.Gallen: Nulltoleranz bei Messern und gefährlichen Gegenständen
Die Kantonspolizei St.Gallen hat vermehrt festgestellt, dass Jugendliche und junge Erwachsene im Nachtleben Messer und gefährliche Gegenstände mitführen. In einem Ratgeber hat sie das Thema aufgearbeitet.
Messer und gefährliche Gegenstände im Nachtleben werden konsequent eingezogen und vernichtet, wo nötig werden die mitführenden Personen zur Anzeige gebracht.
Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden seit einiger Zeit immer häufiger verschiedene Arten von Messern und gefährlichen Gegenständen festgestellt, welche im Nachtleben mitgeführt werden. Auf Nachfrage geben viele betroffene Personen an, dass sie diesen Gegenstand zur Verteidigung mit sich führen oder sich damit schlicht sicherer fühlen.
Die Vorstellung, dass ein Messer im Ereignisfall zur Verteidigung eingesetzt werden könnte, ist jedoch trügerisch. Messer müssen grundsätzlich für die Verteidigung als nicht tauglich eingestuft werden, insbesondere, wenn beide Parteien ein Messer auf sich tragen. Kommt es zu Auseinandersetzungen mit Messern, ist das Verletzungsrisiko für das Gegenüber sowie für sich selber enorm hoch. Zudem geht man bei einer Auseinandersetzung mit Messern auch das Risiko von schweren Verletzungen oder gar der Tötung eines Menschen ein.
Die Kantonspolizei St.Gallen reagiert auf diese Entwicklung. Sie wird im Hinblick auf die kommende wärmere Jahreszeit vermehrte Personenkontrollen im Nachtleben durchführen und dabei verbotene Waffen, Messer und andere gefährliche Gegenstände konsequent einziehen. Die eingezogenen Gegenstände werden vernichtet. Beim Mitführen von Waffen jeglicher Art erfolgt eine Anzeige an die Jugendanwaltschaft oder die Staatsanwaltschaft.
Weitere Informationen zu Messern im Ausgang können im folgenden Ratgeber nachgelesen werden.
Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei St.Gallen