Kanton St.Gallen: Fahrunfähigkeit

In der Zeit zwischen Freitagnachmittag und Samstagmorgen (07.05.2022) hat die Kantonspolizei St.Gallen fünf Verkehrsteilnehmende angehalten, die ihr Fahrzeug in fahrunfähigem Zustand oder unter Alkoholeinfluss lenkten.

Zwei Männer mussten ihren Führerausweis auf der Stelle abgeben.

Samstag, 04:05 Uhr, Oberriet, 43-jährige Autofahrerin, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt.

Samstag, 03:30 Uhr, Gossau, 63-jähriger Velofahrer, unter Alkoholeinfluss, auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen Blut- und Urinprobe abgenommen.

Samstag, 02:55 Uhr, Altstätten, 23-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, Weiterfahrt untersagt.

Freitag, 21:40 Uhr, Neuhaus, 36-jähriger Autofahrer, unter Alkoholeinfluss, beweissichere Atemalkoholprobe zeigte einen Wert von 0.45mg/l an. Führerausweis abgenommen.

Freitag, 16:30 Uhr, Rapperswil-Jona, 55-jähriger Autofahrer, bei Einfahrt in Parkhaus touchierte sein Auto die Parkhauswand, durch eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen als fahrunfähig eingestuft, auf Verfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen Blut- und Urinprobe sowie Führerausweis abgenommen, entstandener Sachschaden wird auf rund 1’000 Franken geschätzt.

 

Quelle: Kantonspolizei St.Gallen
Bildquelle: Kantonspolizei St.Gallen

Für St.Gallen

Publireportagen

Empfehlungen

MEHR LESEN