Inkraftsetzung der rechtlichen Anpassungen zur Umsetzung der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache Frontex
Der Bundesrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 die Inkraftsetzung der rechtlichen Anpassungen zur Umsetzung der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (Frontex), unter dem Vorbehalt der Erwahrung der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022, per 1. September 2022 beschlossen und die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen.
Die Anpassungen umfassen Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes, des Asylgesetzes, des Zollgesetzes, des Bundesbeschlusses über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin sowie der Ausführungsbestimmungen zur Beteiligung der Schweiz an Frontex.
Die Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache wurde der Schweiz am 15. November 2019 als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands notifiziert. Der Bundesrat hat die Botschaft zur Übernahme und Umsetzung dieser EU-Verordnung an seiner Sitzung vom 26. August 2020 verabschiedet. Das Parlament hat der Vorlage am 1. Oktober 2021 zugestimmt. Dagegen wurde das Referendum ergriffen. Das Volk hat der Vorlage am 15. Mai 2022 mit 71.5 Prozent zugestimmt.
Die EU-Verordnung hat insbesondere zum Ziel, die Europäische Agentur Frontex mit genügend Personal und Material auszustatten, damit diese ihre Aufgaben im Grenz- und Rückkehrbereich effektiver wahrnehmen kann. Darüber hinaus wird das Mandat zur Unterstützung der Schengen-Staaten im Rückkehrbereich und der Zusammenarbeit mit Drittstaaten gestärkt. Die einzelnen Schengen-Staaten bleiben aber weiterhin in erster Linie selbst für den Schutz ihrer Aussengrenzen verantwortlich. Die Verordnung regelt ebenfalls den Ausbau des Menschenrechtsschutzes durch Frontex.
Die Umsetzung der EU-Verordnung erfordert Anpassungen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe.
Auf Gesetzesstufe wurden für den Bereich Grenzschutz das Zollgesetz vom 18. März 2005 (ZG) sowie der Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2004 über die Genehmigung und die Umsetzung der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Assoziierung an Schengen und an Dublin angepasst. Im Rückkehrbereich waren Anpassungen im Ausländer- und Integrationsgesetz vom 16. Dezember 2005 (AIG) notwendig. Zudem wurde das Asylgesetz vom 26. Juni 1998 (AsylG) angepasst.
Auf Verordnungsstufe erfordert die Umsetzung der EU-Verordnung eine Anpassung der Verordnung vom 26. August 2009 über die operative Zusammenarbeit mit den anderen Schengen-Staaten zum Schutz der Aussengrenzen des Schengen-Raumes (VZAG), der Verordnung vom 11. August 1999 über den Vollzug der Weg- und Ausweisung sowie der Landesverweisung von ausländischen Personen (VVWAL) sowie der Asylverordnung 1 vom 11. August 1999 über Verfahrensfragen (AsylV 1). Eine Vernehmlassung dazu wurde vom 20. Oktober bis am 22. Dezember 2021 durchgeführt.
An seiner Sitzung vom 29. Juni 2022 hat der Bundesrat die Inkraftsetzung sowohl der Gesetzesbestimmungen wie auch der Verordnungsänderungen, unter dem Vorbehalt der Erwahrung der Volksabstimmung vom 15. Mai 2022, per 1. September 2022 beschlossen und die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens über die Ausführungsverordnungen zur Kenntnis genommen. Die EU wird im ordentlichen Verfahren über die Übernahme und Umsetzung dieser Vorlage notifiziert.
Quelle: Der Bundesrat
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