Regulierungsabschüsse im Val d’Hérens VS: Einer der beiden erlegten Wölfe war kein Jungtier aus dem Rudel

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat die Ergebnisse der Altersanalysen der beiden Individuen erhalten, die im Rahmen der Regulierung des Rudels im Val d’Hérens erlegt wurden. Diese ergaben, dass der am 17. März 2022 entnommene Rüde in seinem sechsten Lebensjahr war. Die genetische Analyse ergab, dass er nicht mit dem bekannten Rudel verwandt war. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen, die während des Abschusses durch die Berufswildhüter getroffen wurden, fiel der Rüde somit nicht in die Kategorie der Individuen, die entnommen werden durften. Diese Feststellung zeigt, wie schwierig die Durchführung von Regulationsabschüssen gemäss den derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen ist. Die genetischen Analysen haben hingegen gezeigt, dass die am 5. März 2022 erlegte Jungwölfin in ihrem zweiten Lebensjahr war und dem Rudel im Val d’Hérens angehörte.

Die vom Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) der Universität Bern durchgeführte Autopsie ergab zudem, dass das Weibchen trächtig war.

Die Dienststelle für Jagd, Fischerei und Wildtiere (DJFW) hat die Ergebnisse der Analysen erhalten, die nach dem Abschuss der beiden Wölfe im Rahmen der Regulierung des Rudels im Val d’Hérens durchgeführt wurden. Gemäss Artikel 4bis der revidierten Verordnung zum Bundesgesetz über die Jagd (JSV) darf die Anzahl der Individuen, die getötet werden dürfen, die Hälfte der Jungtiere des Rudels nicht überschreiten.

Die Ergebnisse der Analysen zeigen, dass der am 17. März 2022 entnommene Wolfsrüde im sechsten Lebensjahr war und kein Nachkomme des Rudels aus dem Val d’Hérens war. Trotz aller Vorsichtsmassnahmen, die während des Abschusses durch die Berufswildhüter getroffen wurden (vorherige Beobachtungen, Abschuss des kleinsten Individuums der Gruppe), fiel der Rüde nicht in die Kategorie der zum Abschuss freigegebenen Individuen. Diese Feststellung zeigt, wie schwierig es ist, bei der Durchführung von Regulationsabschüssen nach den derzeit geltenden gesetzlichen Grundlagen mit Sicherheit zu unterscheiden, welches Individuum zu erlegen ist.

Die am 5. März 2022 erlegte Jungwölfin war gemäss den durchgeführten Analysen im Jahr 2021 geboren und ein direkter Nachkomme des Rudels im Val d’Hérens. Die Analysen des Instituts für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) der Universität Bern ergaben, dass diese junge Wölfin trotz ihres jungen Alters zum ersten Mal trächtig war.

Die Regulierung des Rudels im Val d’Hérens war am 30. August 2021 angeordnet worden, nachdem das Bundesamt für Umwelt (BAFU) zugestimmt und aufgrund des kantonalen Monitorings die Anwesenheit eines Rudels mit fünf Wolfswelpen bestätigt hatte. Die Wildhüter der DJFW hatten bis zum 31. März 2022 Zeit, zwei Jungwölfe zu erlegen. Im Val d’Hérens waren elf Schafe in einer geschützten Situation getötet worden.

 

Quelle: Kanton VS
Bildquelle: Kanton VS

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