Offset-Geschäfte bei Rüstungsbeschaffungen - Bundesrat will Grundzüge rechtlich festlegen

Der Bundesrat will die Grundzüge, wie die Schweiz mit Offset-Geschäften bei Rüstungsbeschaffungen umgeht, rechtlich verankern. An seiner Sitzung vom 2. Dezember 2022 hat er das VBS beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für eine Ergänzung des Militärgesetzes auszuarbeiten.

Die Voraussetzungen, die Grenzen und die Kontrolle von Offset-Geschäften bei Rüstungsbeschaffungen sind heute formell nicht geregelt. Diese Grundzüge sollen deshalb rechtlich verankert werden, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme vom 25. Mai 2022 zum Bericht „Controlling von Offset-Geschäften“ der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats (GPK-S) festgehalten hat.

Ziel von Offset und weitere Grundzüge werden im Militärgesetz festgelegt

Der Bundesrat hat das VBS mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Vernehmlassungsvorlage beauftragt. Konkret sollen im Bundesgesetz über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, MG) die elementaren Grundzüge, wie die Schweiz mit Offset umgeht, verankert werden. Dazu gehören die grundlegende Organisation und Zuständigkeit im Rahmen von Offsetgeschäften, das Ziel von Offset und die bestmögliche Beachtung eines angemessenen sprachregionalen Verteilschlüssels. Zudem soll definiert werden, ab welchem finanziellen Schwellenwert und in welcher Höhe Offset-Verpflichtungen bei Rüstungsbeschaffungen durchgeführt werden. Das Militärgesetz bietet sich an, da es unter anderem auch die Kompetenz zur Beschaffung von Armeematerial an den Bund delegiert. Zudem soll eine Delegationsnorm geschaffen werden, die den Bundesrat zum Erlass von weiterführenden Bestimmungen in Form einer „Offset-Verordnung“ ermächtigt.

Der Bundesrat wird den Gesetzesentwurf voraussichtlich im Frühling 2023 in die Vernehmlassung schicken.

Aktualisierung der „Offset-Policy“

Neben der rechtlichen Verankerung von Offset-Geschäften empfahl die GPK-S in ihrem Bericht weiter die Stärkung der Aufsicht über das Offset-Controlling und die Verbesserung der Transparenz. Der Bundesrat zeigte sich im Mai 2022 mit den Empfehlungen einverstanden und leitete Massnahmen ein. So hat das Bundesamt für Rüstung armasuisse als Übergangslösung die „Offset-Policy“ aktualisiert und am 1. November 2022 in Kraft gesetzt. Darin ist auch die neue Aufsichtsstruktur über Offset-Geschäfte verankert und die Zuständigkeiten und Aufgaben der neu geschaffenen, unabhängigen Revisionsstelle als operative Aufsicht sowie das VBS als strategische Aufsicht sind abgebildet. Die Vorgaben der heutigen „Offset-Policy“ sollen im Nachgang zur rechtlichen Verankerung von Offsets auf Gesetzesstufe in eine neue „Offset-Verordnung“ überführt werden. Bis dahin regelt wie bisher die „Offset-Policy“ die Durchführung und Kontrolle von Offset-Geschäften. Die laufenden Arbeiten zur rechtlichen Verankerung von Offset-Geschäften haben dementsprechend keinen Einfluss auf bereits laufende Offsetverpflichtungen.

 

Quelle: Der Bundesrat
Titelbild: Symbolbild © CK Foto – shutterstock.com

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