Bundespolizei verhaftet zwei Reisende und zieht Geldstrafen ein

Düsseldorf. Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Izmir/Türkei stellte die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf am gestrigen Dienstagnachmittag (28.02.2023) einen zur Fahndung ausgeschriebenen türkischen Staatsangehörigen fest.

Der 43-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft Bochum gesucht. Diese hatte zwei Wochen zuvor einen Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr gegen den im September 2022 Verurteilten erlassen.

Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen konnte der in Witten lebende Mann jedoch abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 500 Euro vor Ort bei der Bundespolizei beglich. Im Anschluss setzte er seine Heimreise fort.

Am Dienstagabend dann nahmen die Bundespolizeibeamten einen weiteren Mann fest, nach dem gefahndet wurde. Gegen einen 22-jährigen ukrainischen Staatsangehörigen, welcher im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei festgestellt wurde, lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft München vor. Im Dezember des vergangenen Jahres hatte diese einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den im März 2022 Verurteilten erlassen.

Die Geldstrafe in Höhe von 720 Euro konnte jedoch auch der in der Ukraine lebende Mann vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 18 Tagen abwenden. Anschließend setzte der Mann seine Reise fort.

 

Quelle: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Titelbild: Symbolbild © Bjoern Wylezich – shutterstock.com

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