Strafverfahren gegen Fifa-Präsident Gianni Infantino eingestellt
Seit dem 15. Dezember 2021 führen die Unterzeichnenden gegen Gianni Infantino und weitere Personen ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses, des Amtsmissbrauchs und der Begünstigung sowie der Anstiftung hierzu.
Konkret geht es um mehrere bundesanwaltschaftlich nicht protokollierte Treffen vor allem zwischen Vertretern der Bundesanwaltschaft einerseits und der FIFA andererseits. Das diesbezügliche Beweisverfahren und das Untersuchungsverfahren sind noch im Gang.
Separiert von diesem Hauptverfahren wurde zugleich allein Gianni Infantino aufgrund mehrerer Strafanzeigen ungetreue Geschäftsbesorgung, evtl. Betrug zur Last gelegt, weil er am 11. April 2017 in Surinam nach einem mehrtägigen Besuch von Mitgliedsverbänden der FIFA in der Karibik für den Rückflug nach Genève mit seinen drei Begleitpersonen die Nutzung eines Privatjets veranlasst und dadurch der FIFA einen wirtschaftlich-finanziellen Schaden verursacht habe.
Der Verdacht auf ungetreue Geschäftsbesorgung bzw. Betrug wurde durch die Beweisabnahmen, namentlich auch durch die Einvernahmen mehrerer Zeugen, nicht bestätigt, sondern entkräftet. Der Beschuldigte vermochte nachvollziehbar und jedenfalls unwiderlegbar darzutun, dass sein Entscheid in Einklang mit dem FIFA-Spesenreglement für hochrangige Amtsträger in Einklang stand, dass der Linienflug aus technischen Gründen gleichentags
verschoben worden war und dass es ihm mit diesem Privatjet-Flug darum ging, einen anfangs April 2017 mit Vassilios Skouris in Genève vereinbarten und wichtigen Gesprächstermin wahrnehmen zu können. Dieses Treffen wollte Gianni Infantino, auch im Interesse seines Gesprächspartners, vertraulich behandelt wissen, und es ging ihm darum, Vassilios Skouris für eine Einsitznahme in eine hohe Funktion der FIFA bzw. ihrer Ethikkommission gewinnen zu können. Tatsächlich wurde Vassilios Skouris, ein früherer langjähriger Präsident des Europäischen Gerichtshofes, am 11. Mai 2017 durch den Kongress als oberstes Organ der FIFA in Bahrain im Rahmen eines ordentlichen Wahlgangs für eine vierjährige Wahlperiode als Vorsitzender der rechtsprechenden Kammer der FIFA-Ethikkommission gewählt.
Da es dem untersuchten Sachverhalt an strafrechtlicher Relevanz mangelt, wurde das hier in Frage stehende Strafverfahren am 2. März 2023 mit eingehender Begründung eingestellt.
Quelle: Ausserordentlicher Bundesanwalt
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