Abschaffung der Heiratsstrafe auf dem Weg

Das Schweizer Volk lehnte im Frühjahr 2016 die Initiative der CVP zur Abschaffung der Heiratsstrafe ganz knapp ab. Damit kam es wieder nicht zum Systementscheid in der Besteuerung von verheirateten und eingetragenen Paaren. Ebenso blieb es bei der Diskriminierung verheirateter Rentnerpaare, denn die Plafonierung der AHV-Rente wurde nicht getilgt. Der Bundesrat macht jetzt aber einen ersten Schritt in die richtige Richtung: Er will die Heiratsstrafe mithilfe alternativer Steuerberechnung eliminieren.

Die CVP hat sich die Abschaffung der Heiratsstrafe seit jeher auf die Fahne geschrieben. Mit der Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“, welche das Volk am 8. März 2016 sehr knapp abgelehnt hat, ging es der Partei darum, die Diskriminierung im Bereich der Steuern und der AHV für verheiratete und eingetragene Paare gegenüber unverheirateten Paaren abzuschaffen.

Aktuell werden Zehntausende von Doppelverdiener-Ehepaaren sowie ein Grossteil der Rentner-Ehepaare durch die progressive Wirkung des Ja-Wortes bei den Steuern diskriminiert. Die Heiratsstrafe lässt sich weder ökonomisch, noch familienpolitisch rechtfertigen. Bei den Rentner-Ehepaaren kommt dazu, dass die Rente auf 150 Prozent der Maximalrente beschränkt und somit wesentlich tiefer ist als die Rente eines unverheirateten Paares.

Alternative Steuerberechnung

Nach dem sehr knappen Nein zur Initiative hat die CVP weiterhin für die Abschaffung der Heiratsstrafe gekämpft und verschiedene parlamentarische Vorstösse eingereicht. Denn der Auftrag an Bundesrat und Parlament bleibt: Die Heiratsstrafe muss abgeschafft werden; so urteilte das Bundesgericht schon 1984.

Heute präsentierte der Bundesrat mit seinem Modell „Mehrfachtarif mit alternativer Steuerberechnung“ einen Vorschlag zur Abschaffung der Heiratsstrafe bei den Steuern. Dieser geht grundsätzlich in die Richtung, welche die CVP mit der Motion von Ständerat Pirmin Bischof „Beseitigung der Heiratsstrafe“ vorgegeben hat. Die alternative Steuerberechnung erlaubt es, verheiratete Paare und Familien nach wie vor als wirtschaftliche Gemeinschaft zu betrachten und stellt sicher, dass Ehepaare steuerlich nicht mehr schlechter gestellt sind als Konkubinatspaare.

Für die CVP müssen folgende Grundbedingungen für die Änderung der Ehepaar- und Familienbesteuerung erfüllt sein:

  • Verheiratete und eingetragene Paare sollen weiterhin als wirtschaftliche Gemeinschaft betrachtet und in steuerlicher Hinsicht als eine Einheit behandelt werden. Die Individualbesteuerung lehnen wir ab.
  • Ehepaare dürfen gegenüber Konkubinatspaaren nicht mehr schlechter gestellt sein.
  • Die Steuerlast soll keinen Einfluss auf die gewählte Familienform (Einverdiener/Zweiverdiener) haben. Insbesondere sollen Einverdienerehepaare des Mittelstands mit der Reform nicht schlechter gestellt werden.
  • Der Mittelstand muss entlastet werden.
  • Effektiv Alleinerziehende mit tiefem und mittlerem Einkommen dürfen nicht stärker belastet werden als bis anhin.
  • Das Steuersystem soll für Steuerpflichtige nicht komplizierter werden.

 

Artikel von: CVP Schweiz
Artikelbild: © Andrey_Popov – shutterstock.com

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