Kanton Genf: Das bringt nur dich zum Lachen

Sie haben gerade einen sexuellen Witz oder Scherz gehört oder sind Ziel eines solchen geworden, der Sie peinlich berührt oder gestört hat. Sie haben Ihrem Kollegen mündlich mitgeteilt, dass Sie diese Art von Witzen nicht dulden.

Wenn Sie die Möglichkeit haben, sollten Sie dem/der Täter/in schnell und entschieden zeigen, dass Sie nicht einverstanden sind. Sie können sich auch Unterstützung von Ihrem Vorgesetzten oder von Kolleginnen und Kollegen holen, damit Sie in einer solchen Situation nicht alleine dastehen.

Sexuelle Belästigung ist meist gekennzeichnet durch Anspielungen, insbesondere auf ihr Privatleben, Andeutungen, Hinweise auf ihre sexuellen Vorlieben, Bemerkungen über ihre Figur und ihre Art, sich zu kleiden, oder das beharrliche Betrachten ihres Körpers oder eines bestimmten Teils davon (Dissertation von Frau Marie-Deveaud-Plédran, Kriminologin an der Universität Lausanne und Doktorin der Rechtswissenschaften an der Universität Neuenburg).

Es sei darauf hingewiesen, dass die Absicht des Täters nicht ausschlaggebend für die Feststellung einer Persönlichkeitsverletzung ist. Es kommt also nicht auf die Absicht an, sondern darauf, wie das Verhalten, das Wort oder die Geste von der von der Belästigung betroffenen Person erlebt wird.

Ein unangebrachter Scherz oder eine abwertende Bemerkung können daher als sexuelle Belästigung angesehen werden, da sie geeignet sind, ein feindseliges und erniedrigendes Arbeitsklima zu schaffen. Das Urteil des Bundesgerichts vom 10. Februar 2022 besagt, dass es ebenso wenig als mildernde Umstände gelten lässt, wenn die Opfer aufgrund ihres Unbehagens und Unbehagens, wenn sie mit solchen Äußerungen konfrontiert werden, um des lieben Friedens willen mit Scherzen antworten (Urteil des Bundesgerichts 8D_5/2021 vom 10. Februar 2022).

Darüber hinaus ist daran zu erinnern, dass die Genfer Polizei keine sexistischen oder sexuellen Bemerkungen duldet, die bedrohlich sind oder zur Schaffung eines feindseligen Arbeitsklimas für das Personal beitragen.

Wie lautet die gesetzliche Definition von sexueller Belästigung?

Art. 4 GlG definiert sexuelle Belästigung als „belästigendes Verhalten sexueller Natur oder ein anderes Verhalten aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das die Würde der Person am Arbeitsplatz verletzt, insbesondere das Aussprechen von Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang oder die Ausübung von Druck jeglicher Art auf eine Person mit dem Ziel, von ihr Gefälligkeiten sexueller Art zu erhalten.“

Nach der Rechtsprechung umfasst die Definition von sexueller Belästigung alle belästigenden Verhaltensweisen aufgrund des Geschlechts, also auch solche, die zu einem feindseligen Arbeitsklima beitragen, wie z. B. unangebrachte Witze, sexistische Bemerkungen und grobe oder peinliche Kommentare (Urteil der Verwaltungskammer des Gerichtshofs ATA/263/2022 vom 15. März 2022).

 

Quelle: Kapo Genf
Bildquelle: Kapo Genf

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