Einbau der Deckbeläge im H8-Anschlussbauwerk in Seewen SZ

Das Anschlussbauwerk in Seewen, das mit zwei Kreiseln die Steinerstrasse mit der kantonalen Hauptstrasse H8 verknüpft, steht kurz vor der Fertigstellung. In der Zeit vom 15. Mai 2023 bis 10. Juni 2023 werden als letzte Arbeiten noch die definitiven Deckbeläge eingebaut.

Während dieser Zeit sind lokale Sperrungen und Umleitungen vorgesehen.

Das H8-Anschlussbauwerk in Seewen wurde im August 2022 in Betrieb genommen. Es besteht im Wesentlichen aus den beiden Kreiseln Feld und Bienenheim sowie den Auf- und Abfahrten auf die Hauptstrasse H8. Das neue Anschlussbauwerk ermöglicht es, den Verkehr von und nach Steinen direkt auf den Autobahnanschluss Schwyz zu führen, womit auch das Dorf Seewen von einem Teil des Verkehrs entlastet wird. Zudem wird die Groberschliessungsstrasse für die Mehrfamilienhäuser im Gebiet Seewen-Feld an das neue Bauwerk angeschlossen. Noch ausstehend ist der Einbau der definitiven Deckbeläge auf der H8 sowie bei der Ein- und Ausfahrt Bienenheim. Diese werden ab Montag, 15. Mai 2023, während insgesamt elf Arbeitstagen, die auf drei Wochen verteilt sind, aufgebracht.

Organisatorische Herausforderung

Die Durchführung der Arbeiten unter Verkehr stellt hohe Anforderungen an die Organisation, insbesondere da gleichzeitig Kantons-, Bezirks- und Gemeindestrassen betroffen sind. Je nach Bauphase sind einzelne Streckenabschnitte gesperrt, und der Verkehr wird lokal umgeleitet. An neuralgischen Stellen, vor allem auch im Bereich der Schulhäuser, wird ein Verkehrsdienst zur Verkehrsregelung eingesetzt. Die Busse des öffentlichen Verkehrs fahren auf den betroffenen Strecken fahrplanmässig. Detaillierte Pläne mit den tagesaktuellen Sperrungen und Umleitungen sind im Internet zu finden unter www.sz.ch (Rubrik „Blickpunkte und Klickpunkte“).

Temporäre Einschränkungen

Die (Teil-)Sperrungen der vielbefahrenen Hauptstrasse H8 und die damit verbundenen Umleitungen werden in Spitzenzeiten zu Verkehrsbehinderungen und in den betroffenen Quartieren zu Mehrverkehr führen. Die Bauherrschaft bittet deshalb die Verkehrsteilnehmer und die Anwohner um Verständnis für diese temporären Belastungen und Einschränkungen. Bei schlechter Witterung müssen allenfalls Anpassungen am Terminprogramm vorgenommen werden.

 

Quelle: Kanton Schwyz
Titelbild: Symbolbild © FARBAI – shutterstock.com

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