Kapo Obwalden: Schleppseile für Fahrräder

Auf diversen Plattformen und in Bikeshops werden verschiedene Schleppseile für Kinderfahrräder angeboten.

Sie dienen dazu, Kinder, welche bereits selber fahren können, bei grösseren Anstiegen oder längeren Distanzen zu unterstützen.

Doch Vorsicht, es handelt sich um Gadgets, welche so im Strassenverkehr nicht zugelassen sind.

Fahrräder dürfen nach Art. 46 Abs. 4 SVG und Art. 71 Abs. 1 VRV keine anderen Fahrzeuge oder Gegenstände stossen, ziehen oder schleppen.

Einzige Ausnahme sind die sogenannten Schattenfahrräder, welche mit einer festen/starren Verbindung mit dem vorderen Fahrrad verbunden sein müssen. Ein Beispiel seht ihr auf dem Bild. Oder aber auch können zertifizierte Fahrradanhänger für Kinder montiert werden.

Auch wenn solche Gadgets wie diese Schleppseile für Familienausflüge eine coole Sache darstellen, sind diese doch nicht erlaubt. Erkundigt euch immer im Voraus, was im Strassenverkehr zugelassen ist und was nicht. So erspart ihr euch unter Umständen grösseren Ärger.

 

Quelle: Kantonspolizei Obwalden
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Obwalden

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