Stadtpolizei Uster: Private Geburtstagsparty
Liebe Stapo, stimmt es, dass…
…ich für meine grosse, fette, private Geburtstagsparty eine Bewilligung brauche?
Nein. Sofern der Anlass auch wirklich privat bleibt zumindest. Wenn der Anlass aber beispielsweise in den Sozialen Medien beworben wird oder Lebensmittel verkauft werden, wird der Anlass zur Veranstaltung und untersteht der Bewilligungspflicht.
Achtung auch betreffend Ausnahmen beim Verwenden von Lautsprechern und Festen in Restaurants.
Ansonsten, Happy Birthday auch unsererseits!
Quelle: Stadtpolizei Uster
Titelbild: Symbolbild © Stadtpolizei Uster
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