Kanton Glarus: Diese Regeln gelten im und auf dem Wasser

Für die kommende Bade- und Bootssaison appelliert die Kantonspolizei Glarus an die Eigenverantwortung sowie die Beachtung der Gefahrenhinweise und der Sturmwarnung.

Die Seepolizei Glarus ruft allen Schiffsführerinnen und –führern in Erinnerung, dass vor der Fahrt kontrolliert werden muss, ob die Ausweise, Kennzeichen und Vignette, Rettungsmittel etc. an Bord sind und das Schiff dem vorschriftsgemässen Zustand entspricht. Kürzere Schiffe als 2,5 Meter, wie Strandboote und dergleichen, Paddelboote, Stand-Up-Paddles, Rennruderboote, Segelbretter und Drachensegelbretter sollten stets gut sicht- und lesbar mit Name und Adresse des Besitzers respektive der Besitzerin versehen sein. Führerlose Geräte können so einfacher zugeordnet werden. Auf diese Weise werden unnötige und kostspielige Ermittlungen und Suchmassnahmen vermieden.

Bei Dämmerung, Nacht oder entsprechender Wetterlage ist auf die Beleuchtung zu achten (weisses Rundum-/Topplicht), wichtig auch immer ein Blick auf die Starkwind- und Sturmwarnungen. Anlässlich der anstehenden Seepolizei-Kontrollen wird auch die Fahrfähigkeit der Schiffsführerinnen sowie der Schiffsführer kontrolliert. In Sachen Alkohol und sonstigen verbotenen Substanzen gelten dieselben Regeln wie auf der Strasse.

Die Seepolizei empfiehlt weiter, sich über die Wetterwarnungen auf der MeteoSwiss-App zu informieren. Die App „Auf Kurs“ enthält zudem die wichtigsten Infos und Bestimmungen über die Regeln auf den Gewässern.

Beim Baden sind die bekannten Grundregeln zu beachten. Speziell für den Klöntalersee wird darauf hingewiesen, dass die Infrastrukturen der Axpo (Türme, Ausläufe, etc.) nicht als Sprungtürme und dergleichen genutzt werden dürfen. Dies ist sehr gefährlich und mittels gerichtlichem Verbot untersagt.

 

Quelle: Kantonspolizei Glarus
Bildquelle: Kantonspolizei Glarus

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