Kanton NW: Dank gesundem Wildbestand drängen sich kaum Änderungen auf
Der Bestand an Rotwild ist gegenüber dem Vorjahr stabil geblieben. Der Rehwild- und der Gämsbestand haben leicht zugenommen.
Da das Gämswild aber weiterhin geschont werden soll, bleibt die Limitierung für das Jagdjahr 2023 bestehen.
Der Regierungsrat hat die Jagdbetriebsvorschriften 2023 für den Kanton Nidwalden erlassen. Gegenüber der Vorsaison dürfen etwas weniger Rotwild auf der Hoch-, Hege- und Regulationsjagd geschossen werden. Insgesamt werden 21 Hirsche (Vorjahr: 23) sowie 57 Stück Kahlwild (60), also weibliches Rotwild und Kälber, zum Abschuss freigegeben. Damit der Muttertierschutz gewährleistet bleibt, muss das Kalb weiterhin vor dem Alttier erlegt werden. Die Rehjagd hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und der Bestand ist leicht angestiegen. Daher sind keine Anpassungen notwendig. Jagdberechtigte ohne Hochpatent dürfen ein erwachsenes Reh und ein Kitz erlegen, mit Hochjagdpatent werden den Jägerinnen und Jägern eine Rehgeiss oder zwei Kitze zugestanden.
Beim Gämswildbestand in Nidwalden ist erneut ein leichter Anstieg festzustellen, nachdem die Population im ganzen Alpenbogen zuletzt meist rückläufig gewesen war. „Die vor drei Jahren eingeführte Limitierung der zum Abschuss freigegebenen Gämsen trägt langsam Früchte“, ist Justiz- und Sicherheitsdirektorin Karin Kayser- Frutschi überzeugt. „Um dem Gämswildbestand nach dem deutlichen Rückgang in der Vergangenheit weiterhin eine Erholung zu ermöglichen, halten wir vorerst an der Limitierung fest“, ergänzt Karin Kayser-Frutschi. Dieses Jahr sind 57 Tiere (Vorjahr: 60) zum Abschuss freigegeben, davon entfallen 18 auf Geissen. Erneut kann pro Person nur eine Gämse geschossen werden.
Die Hochjagd dauert vom 1. bis 22. September 2023, Gämsen dürfen ab dem 4. September erlegt werden. Die Niederjagd findet vom 16. Oktober bis 30. November statt (ausgenommen Reh: nur bis 4. November).
Quelle: Kanton Nidwalden
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