Ausbau der Hauptstrasse Nr. 8 zwischen der Dritten Altmatt Nord, Höli & Biberbrugg SZ
Am 29. November 2022 hat der Regierungsrat im Hinblick auf die Sanierung und den erforderlichen Ausbau der Hauptstrasse Nr. 8 zwischen der Dritten Altmatt Nord, Höli und Biberbrugg die notwendigen Anpassungen am kantonalen Nutzungsplan Moorlandschaft Rothenthurm erlassen und das Bauprojekt genehmigt.
Nachdem die gegen diesen Beschluss beim kantonalen Verwaltungsgericht erhobene Beschwerde Anfang April zurückgezogen wurde und der Entscheid des Regierungsrates damit in Rechtskraft erwachsen ist, beantragt er dem Kantonsrat für das Projekt nun eine Ausgabenbewilligung von 123 Mio. Franken.
Die Hauptstrasse Nr. 8 ist eine Durchgangsstrasse von gesamtschweizerischer Bedeutung und führt von St. Gallen über den Ricken, Rapperswil, Pfäffikon und Sattel bis nach Schwyz und weiter nach Ingenbohl. Insbesondere ist sie aber für den Kanton Schwyz selber von eminenter Wichtigkeit, indem sie die einzige leistungsfähige Verbindungsachse zwischen Inner- und Ausserschwyz sowie zur Erschliessung des mittleren Kantonsteils darstellt. Der Kantonsrat hat bereits 1969 das Generelle Ausbauprojekt dieser Kantonsstrasse genehmigt. Das erste Teilstück Kaltbach – Mettli, Gemeinde Schwyz, wurde in den Jahren 1973 bis 1976 ausgebaut. In den darauffolgenden Jahren erfolgte der Strassenausbau in mehreren Etappen. Als bisher letztes Teilstück wurde der Abschnitt Zweite Altmatt – Dritte Altmatt Süd in den Jahren 2006/07 realisiert. Die verbliebene Ausbaulücke Dritte Altmatt Nord – Höli – Biberbrugg (Gemeinden Rothenthurm, Feusisberg und Bezirk Einsiedeln) weist eine Länge von gut 3900 m auf.
Das in seiner ursprünglichen Form im Jahr 2010 öffentlich aufgelegte Projekt sieht vor, dass das Trasse ab der Dritten Altmatt Nord bis zur Höli in der Horizontalen im Bereich der heutigen Strasse verläuft. Rund 300 m vor dem bestehenden Bahnübergang (Höli 1) verlässt die projektierte Strasse das bestehende H8-Trasse und verläuft neu parallel zum SOB-Geleise. Etwa 250 m vor dem Anschluss an die bestehende Strasse in Biberbrugg überquert die neue Strasse auf der Gadenstatt-Brücke die Biber und die SOB-Geleise. Ab dieser Brücke wird auch ein neuer Direktanschluss für Bennau erstellt. Mit dieser Linienführung wird der Weiler Schwyzerbrugg inskünftig umfahren, daneben ergeben sich aber auch noch weitere Anpassungen am bestehenden System, etwa bei der Einmündung der Ratenstrasse.
Die neue Strasse wird zwei Fahrspuren mit einer Breite von je 3.25 m sowie beidseitig Radstreifen von mindestens 1.25 m aufweisen. Damit können inskünftig auch die Begegnungsfälle Lastwagen/Lastwagen bzw. Bus und Reisecar gesichert stattfinden. Wesentlich ist, dass mit der neuen Strassenführung die Verkehrsträger Strasse und Bahn in der Landschaft gebündelt werden können, was nicht zuletzt dem Schutz der Moorlandschaft und der darin befindlichen Moorbiotope dienlich ist. Mit Bezug auf diese Schutzobjekte bringt das Vorhaben gegenüber dem heutigen Zustand insgesamt denn auch zahlreiche und sehr erhebliche Verbesserungen. Daneben können mit dem Projekt aber insbesondere auch die bestehenden Defizite bei der allgemeinen Verkehrssicherheit sowie der Langsamverkehrsführung mit einer zeitgemässen Infrastruktur behoben werden.
Sowohl gegen die Teilrevisionen der Nutzungsplanung als auch das Bauprojekt selber waren zahlreiche Einsprachen eingegangen. Ein grosser Teil davon konnte im Rahmen von Verhandlungen sowie gestützt auf verschiedene Projektanpassungen erledigt werden. Letztlich musste der Regierungsrat noch über insgesamt zehn Einsprachen befinden, indem er diese abgewiesen hat. Gegen diesen Entscheid über die Einsprachen sowie den Erlass der Nutzungsplanteilrevisionen und die Projektgenehmigung wurde (lediglich) eine Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht erhoben. Im Rahmen von weiteren Verhandlungen zwischen dem betreffenden Beschwerdeführer und dem Baudepartement konnte diese Beschwerde bereinigt werden, so dass sie Anfang April 2023 zurückgezogen wurde.
Nachdem die Nutzungsplanteilrevisionen und die Projektgenehmigung des Regierungsrates in Rechtskraft erwachsen sind, kann dieser beim Kantonsrat nun die erforderliche Ausgabenbewilligung über insgesamt 123 Mio. Franken beantragen. Dieser Betrag enthält die Kosten der gesamten Planung und Realisation des neuen, knapp vier Kilometer langen Strassenstücks, das u.a. eine 325 m lange Brückenkonstruktion, aufwändige Fundationen sowie zahlreiche Nebenanlagen aufweist, und im Weiteren auch die Entschädigungen für den erforderlichen Landerwerb. Der Kantonsrat entscheidet voraussichtlich an seiner Junisession über die Ausgabenbewilligung.
In der Folge können die Ausführungsplanung sowie die erforderlichen öffentlichen Arbeitsausschreibungen konkret angegangen werden. Diese Prozesse dürften als Folge der Projektausmasse insgesamt gut zwei Jahre in Anspruch nehmen. Im Idealfall könnte dann etwa Mitte 2025 mit den eigentlichen Bauarbeiten begonnen werden, und diese dürften gemäss aktueller Einschätzung insgesamt rund sieben Jahre in Anspruch nehmen. Vorbehältlich von Änderungen beim Bauablauf ist dabei aber bereits nach einer Bauzeit von etwa vier Jahren die Inbetriebnahme der Teilstrecke Höli – Biberbrugg vorgesehen, womit ab diesem Zeitpunkt der Weiler Schwyzerbrugg vom Durchgangsverkehr entlastet werden könnte.
Quelle: Kanton Schwyz
Bildquelle: Kanton Schwyz