Kanton AG: Gesetz über den Bevölkerungs- und den Zivilschutz gutgeheissen
Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) stimmt auch in zweiter Beratung der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes Aargau (BZG-AG) grossmehrheitlich zu.
Die grossrätliche Kommission für öffentliche Sicherheit (SIK) hat an ihrer Sitzung vom 26. Mai 2023 der Revision des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes in zweiter Beratung grossmehrheitlich zugestimmt.
Weiterhin zu grossen Diskussionen Anlass gab die geplante obligatorische Sicherheitsveranstaltung, die zur Aufstockung der Personalbestände eingeführt werden soll. Neu sollen alle Frauen und alle Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung C verpflichtet werden, an dieser Sicherheitsveranstaltung teilzunehmen. Das Fernbleiben soll beim ersten Mal mit einer Verwarnung und beim zweiten Mal mit einer Busse geahndet werden können.
Neu ins Gesetz aufgenommen wurde die Verpflichtung des Regierungsrats, die Entwicklung dieser Veranstaltungen laufend zu beobachten und ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Ausserdem ist der Regierungsrat verpflichtet, dem Grossen Rat alle vier Jahre über die Ergebnisse zu berichten.
Eine Sunset-Legislation, also eine zeitliche Begrenzung der Massnahme, fand hingegen nur die Zustimmung einer Minderheit.
Revision in erster Beratung einstimmig gutgeheissen
Der Grosse Rat hat bereits an seiner Sitzung vom 15. November 2022 die Revision in erster Beratung einstimmig gutgeheissen. Die Revision beinhaltet nebst der Einführung dieser obligatorischen Sicherheitsveranstaltung eine Anpassung an die per 1. Januar 2021 totalrevidierte Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzgebung des Bundes sowie Weiterentwicklungen im Bereich des Bevölkerungsschutzes.
Die Vorlage wird voraussichtlich Ende Juni 2023 im Grossen Rat beraten.
Quelle: Kanton Aargau
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