Stadtpolizei Uster: Fahrradfahren im Wandel - aktuelle Entwicklungen

Für Velolenkende hat sich in jüngster Vergangenheit einiges verändert.

  • Weder Glocke noch Sattel sind Pflicht
  • Rechtsabbiegen bei Rot erlaubt, wenn eine Zusatztafel vorhanden ist
  • Der Lenker darf max. 1m statt 70cm breit sein
  • Kinder bis 12 Jahre dürfen unter bestimmten Voraussetzungen auf Trottoirs fahren

Demgegenüber nimmt der Verkehr auf zwei Rädern spürbar zu.

Insbesondere die Zweiräder mit elektrischem Antrieb drängen mehr und mehr auf die Strassen.

Deshalb ist es umso wichtiger, dass die Fahrkompetenzen vorhanden sind und die Regeln eingehalten werden. Unsere Verkehrsinstruktoren führen die Kinds schon früh an diese Themen heran.

Der praktische Unterricht steht dabei stark im Fokus.

 

Quelle: Stadtpolizei Uster
Titelbild: Symbolbild © Stadtpolizei Uster

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