Kanton AI: Sistierung Rekurse zu Verkehrsanordnungen im Riedquartier
Die Rekurse zu den vor rund einem Jahr veröffentlichten Verkehrsanordnungen im Riedquartier werden sistiert.
Da die Haltungen der Bewohnerinnen und Bewohner im Riedquartier zu den Anordnungen weit auseinandergehen, prüft die Kommission der Korporation Stiftung Ried zusammen mit der Riedbevölkerung andere Lösungen.
Das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement verfügte am 12. April 2022 Verkehrsanordnungen im Riedquartier. Zur Verkehrsberuhigung sollten an drei Standorten die Signale „Einfahrt verboten“ mit dem Zusatz „Rad- und Motorfahrradfahrer gestattet“ und jeweils auf der Rückseite „Einbahnstrasse“ aufgestellt werden.
Gegen diese Anordnungen gingen mehrere Rekurse ein, mit denen die Aufhebung der Verkehrsanordnungen beantragt wurde. Weil die Meinungen der Bewohnerinnen und Bewohner des Riedquartiers zu den Verkehrsanordnungen nach wie vor stark auseinandergehen, hat die Standeskommission den Landesfähnrich gebeten zu prüfen, ob eine andere Lösung für die Signalisation im Riedquartier gesucht werden kann. Nach entsprechenden Vorabklärungen hat sich die Kommission der Korporation Stiftung Ried bereit erklärt, unter Einbezug der Riedbevölkerung und mit externer Unterstützung neue Lösungsvorschläge zu prüfen. Nach erfolgter Diskussion der Vorschläge in der Riedbevölkerung soll in Absprache mit dem Bezirksrat Appenzell Antrag an den Landesfähnrich gestellt werden.
Die Standeskommission hat beschlossen, die hängigen Rekurse einstweilen zu sistieren. Sobald das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement in der Sache neu verfügt oder einen Entscheid über die hängigen Rekurse wünscht, wird die Standeskommission über die Erledigung der Rekursverfahren befinden.
Quelle: Kanton Appenzell Innerrhoden
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