Kapo Solothurn: Darf ich mit meinem E-Trotti auf dem Trottoir fahren?

Brauche ich für mein E-Bike einen Töffli-Ausweis?

Sei es im Privaten oder in Gesprächen mit der Bevölkerung – häufig werden wir mit Fragen rund um „E-Trotti & E-Bike – Was darf ich?“ konfrontiert.

Hier haben wir die wichtigsten Punkte zusammengetragen:

E-Trotti

  • 14- bis 16-Jährige nur mit Führerausweis für Töffli oder Traktor
  • ab 16 Jahren ohne Führerausweis
  • maximal 500W Antriebsleistung

E-Bike (bis 25km/h)

  • 14- bis 16-Jährige nur mit Führerausweis für Töffli oder Traktor
  • ab 16 Jahren ohne Führerausweis
  • maximal 500W Antriebsleistung

E-Bike (bis 45km/h)

  • ab 14 Jahren mit Führerausweis für Töffli oder Traktor
  • maximal 1000W Antriebsleistung
  • Helm obligatorisch

Übrigens: Das Trottoir ist einzig für Fussgänger/innen gedacht. Die E-Trottis sind den Velos gleichgestellt. Das heisst: Mit dem E-Trotti muss der Radstreifen oder der rechte Fahrbahnrand benutzt werden.



Wir wünschen dir eine gute und sichere Fahrt!

 

Quelle: Kantonspolizei Solothurn
Titelbild: Symbolbild © Kantonspolizei Solothurn

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