Stadtpolizei Uster: Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden?

Liebe Stapo, stimmt es, dass…

…ich heute mein soeben gekauftes Feuerwerk noch nicht abbrennen darf?

Ja. Gemäss Art. 12 Polizeiverordnung Stadt Uster ist das bewilligungsfreie Abbrennen von Feuerwerk ausschliesslich am 1. August und 31. Dezember erlaubt, alles andere ein (strafbares) No-Go.

Die Themen „Liegenlassen von abgebrannten Abfällen“ und „Lärmproblematik für Tiere“ hängen eng mit den Feierlichkeiten zusammen.

Dabei spielt die gegenseitige Rücksichtnahme eine entscheidende Rolle.



Geniesst den Feiertag!

 

Quelle: Stadtpolizei Uster
Titelbild: Symbolbild © Stadtpolizei Uster

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