Bundesrat genehmigt zwölf unbewaffnete Einsätze von Frontex-Grenzschutzexperten an Schweizer Landesflughäfen
An seiner Sitzung vom 16. August 2023 hat der Bundesrat für das Jahr 2024 zwölf Einsätze von Frontex-Grenzschutzexpertinnen und -experten an den drei Landesflughäfen der Schweiz gutgeheissen.
Diese unbewaffneten Einsätze erfolgen seit 2011 und für einen Zeitraum von einem bis zu sechs Monaten. Die entsendeten Personen unterstützen das Schweizer Grenzschutzpersonal bei der Dokumentenprüfung oder bei der Grenzüberwachung.
Im Zuge der Übernahme der revidierten Frontex-Verordnung wurde auf Antrag des Parlaments das Zollgesetz (ZG; SR 631.0) um den Artikel 92a ergänzt. Dieser besagt, dass ausländische Grenzschutzexpertinnen und experten an den Schweizer Aussengrenzen nur eingesetzt werden dürfen, wenn dies vorgängig durch den Bundesrat (für unbewaffnete Einsätze von bis zu sechs Monaten) beziehungsweise das Parlament (für bewaffnete Einsätze und/oder Einsätze von mehr als sechs Monaten) bewilligt wird. Die Gesetzesbestimmung ist am 1. September 2022 in Kraft getreten. Einsätze dieser Art werden seit 2011 durchgeführt, zuvor erfolgte die Genehmigung auf Amtsstufe.
Durch den Einsatz von Frontex-Personal an den Luftaussengrenzen des Schengen-Raums wird eine ständige Plattform aufgebaut und weiterentwickelt, mit dem Ziel einer dauerhaften operativen Präsenz von Frontex an den Aussengrenzen. So sollen der Aufbau einheitlicher Standards zur Grenzverwaltung unterstützt und Erfahrungen ausgetauscht werden.
Eine gemeinsame Analyse des BAZG mit den operativen Stellen der Flughäfen Zürich, Basel und Genf hat gezeigt, dass der Einsatz von bis zu zwölf unbewaffneten Frontex-Expertinnen und -Experten für die Dauer von jeweils bis zu sechs Monaten für das Jahr 2024 in Bezug auf eine möglichst grosse Flexibilität bei der Einsatzplanung zweckmässig ist.
An seiner Sitzung vom 16. August 2023 hat der Bundesrat die beantragten, unbewaffneten Einsätze an den drei Landesflughäfen der Schweiz für das Jahr 2024 gutgeheissen. Die durch Frontex entsendeten Personen unterstützen das vor Ort tätige Schweizer Grenzschutzpersonal bei der Dokumentenprüfung oder bei der Grenzüberwachung. Sie sind nur unter der Einsatzleitung durch schweizerisches Personal zu hoheitlichen Tätigkeiten befugt.
Quelle: Der Bundesrat
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