10 illegale Glücksspielautomaten sichergestellt
Raunheim. Einsatzkräfte der Polizeidirektion Groß-Gerau und des Polizeipräsidiums Südhessen haben am Mittwoch (23.08.), gemeinsam mit Beamtinnen und Beamten des Finanzamts, Mitarbeitenden des Ordnungsamtes sowie des Verwaltungsbehördenbezirkes, 15 Lokale im Stadtgebiet von Raunheim kontrolliert.
Schwerpunkt der Aktion war eine umfassende Gaststättenkontrolle, bei denen Ordnungswidrigkeiten gezielt und effizient verfolgt und Straftaten aufgedeckt werden sollten.
Zwischen 17 Uhr und 1.00 Uhr wurden insgesamt 92 Personen kontrolliert und mehrere Verstöße registriert. In fünf Lokalitäten wurde der Verkauf von Getränken ohne Pfandsiegel festgestellt und entsprechende Verfahren eingeleitet. Weiterhin waren in drei Lokalen als Notausgang gekennzeichnete Türen versperrt, so dass eine Nutzung nicht mehr möglich war.
In drei Lokalitäten wurden Kassensysteme genutzt, welche nicht über die vorgeschriebene technische Sicherheitseinrichtung von Registrierkassen verfügten. Im Rahmen von drei durchgeführten Überprüfungen wurden beim Kassensturz in allen Fällen gravierende Abweichungen zum eigentlichen Kassenbestand festgestellt.
In einer Shishabar wurden fehlende sowie fehlerhaft angebrachte CO-Warner beanstandet. Weiterhin verstieß der Inhaber gegen die Vorgaben bezüglich der Kleinverkaufsverpackungen von Wasserpfeifentabak bis 25 Gramm und hatte mehrere 250 Gramm und 1 Kilo-Dosen in seiner Shishabar vorrätig. Es wurden insgesamt mehr als 50, teilweise bereits geöffnete, Tabakdosen sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Steuergesetz eingeleitet, welches aufgrund der sachlichen Zuständigkeit an das Hauptzollamt Darmstadt weitergeleitet wird. Insgesamt wurden rund 10 Kilogramm Tabak von den Kontrolleuren sichergestellt.
In drei Lokalitäten konnten insgesamt zehn illegal betriebene Glücksspielautomaten (sogenannte Fun-Game-Automaten) fest- und in der Folge sichergestellt werden. In einem Lokal konnte zudem eine Auszahlungsliste sichergestellt werden, auf welcher die Gewinne der Kunden mit Name, Datum und Auszahlungsbetrag festgehalten wurden. Diesbezüglich wurden weitere Ermittlungen durch das Finanzamt Groß-Gerau aufgenommen. Alle drei Ladeninhaber erwarten zudem Ordnungswidrigkeitsverfahren mit Bußgeldern im teilweise hohen vierstelligen Bereich.
In einer weiteren Lokalität wurden zwei Glücksspielautomaten festgestellt, welche kein gültiges Zulassungszeichen vorweisen konnten. Der Betrieb der Glücksspielautomaten wurde dem Betreiber sofort untersagt und die Geräte vor Ort versiegelt. Diesen Betreiber erwartet ebenfalls ein Ermittlungsverfahren.
Bei insgesamt zwei Betreibern von Glücksspielautomaten konnte kein Anschluss an das Spielersperrsystem OASIS festgestellt werden. In weiteren drei Lokalen war die Spielerkarte in den Glücksspielgeräten dauerhaft eingesteckt. Beide Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar.
Die Kontrollen sollen auch in der Zukunft fortgesetzt werden.
Quelle: Polizeipräsidium Südhessen
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